die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Finanzgericht des Saarlandes“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29.04.2021
- 3 V 1023/21 -
Kein hinreichender Nachweis für behauptete Doppelbesteuerung einer gesetzlichen Rente trotz Berufung auf Formeln eines Mathematikers
FG des Saarlandes lehnt Antrag einer Rentnerin ab
Das Finanzgericht des Saarlandes hatte zu der Frage, ob das geltende Rentenbesteuerungssystem wegen möglicher "Doppelbesteuerung von Renten" verfassungswidrig ist, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids) summarisch darüber zu entscheiden, ob bei einer Rentnerin eine doppelte Besteuerung ihrer Rente vorliegt. Das Gericht hält es zwar grundsätzlich für möglich, dass es zu einer sog. "Doppelbesteuerung von Renten" kommen kann. Im Streitfall hat es im Rahmen einer summarischen Prüfung aber entschieden, dass die Antragstellerin eine Doppelbesteuerung nicht dargelegt hat.
Die Diskussion um das Thema "Doppelbesteuerung" von Renten hat inzwischen weite Kreise gezogen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde ab 2005 die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen einerseits und der Besteuerung der Rentenzahlungen andererseits neu geregelt (nachgelagerte Besteuerung); seit 2005 steigt der Besteuerungsanteil schrittweise von zunächst 50 % auf 100 % (im Jahr 2040) an, im Gegenzug ist ein Steuerabzug auf Altersvorsorgeaufwendungen in zunehmend größerem Umfang möglich. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte den Gesetzgeber bereits 2002 aufgefordert, die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 28.08.2008
- 1 K 2073/04 -
Vorweggenommene Werbungskosten sind bei eindeutiger Zuordnung möglich
Finanzgericht des Saarlands zur Zuordnung von Werbungskosten bei Eigennutzung
Wer eine Immobilie in nächster Zeit vermieten möchte, kann die Kosten für angefallene Reparaturen auch dann bei der Steuer geltend machen, wenn er zum Zeitpunkt der Arbeiten noch selbst darin wohnt. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar bereits ein Jahr vor dem Bau seines Hauses damit begonnen, seine selbst bewohnte Eigentumswohnung zu renovieren - nach dem Umzug in das neue Heim wollten die Eheleute die alte Wohnung dann sofort vermieten. Bei den Reparaturkosten ging es nicht nur um Kleinigkeiten, es wurden Fenster und Gasbrenner erneuert. Da in solchen Fällen bis dato... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 29.08.2001
- 1 K 120/00 -
Zweitstaubsauger steuerlich absetzbar
Finanzgericht des Saarlandes stärkt Arbeitnehmer mit berufsbedingtem Zweitwohnsitz
Arbeitnehmer, die aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt führen, können die daraus entstehenden Werbungskosten als "notwendige Mehraufwendungen" steuerlich absetzen.
Die Richter entschieden, dass solche Mehraufwendungen die Kosten für die zusätzliche zweite Wohnung, gleichgültig ob sie möbliert oder unmöbliert angemietet werde, umfasse. Die Begrenzung auf die notwendigen Mehraufwendungen solle hingegen sicherstellen, dass die Kosten nicht unangemessen hoch ausfallen, sondern sich die Wohnung sowohl nach ihren Räumlichkeiten wie nach ihrer Ausstattung... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13.02.2007
- 1 V 1336/06 -
Notarkosten für Beurkundung eines Testaments können nicht als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden
Privater Vorgang
Ausgaben für die Errichtung eines Testaments durch einen Notar können nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Frau im Zuge einer Scheidung Kapitalvermögen übertragen bekommen, mit welchem sie dann Einkünfte erzielen wollte. Sie ließ sich daher von einem Notar beraten und die Beratung in ein Testament umsetzen. Die Kosten für die Beurkundungsaufwendungen machte sie als Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung ab.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 28.01.2008
- 2 K 1497/07 -
Auszubildende können Anzugreinigung nicht von der Steuer absetzen
Es kommt auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen verlangt
Auch Auszubildende, die während ihrer Ausbildung einen Anzug tragen müssen, können die Kosten für die Reinigung nicht von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall wollte ein Auszubildender bei einer Bank die Reinigungskosten bei der Einkommensteuer (§ 9 EStG) geltend machen.Das Finanzgericht entschied, dass bei einem Bankangestellten die Aufwendungen für die Reinigung der während der Arbeit getragenen Anzüge selbst dann keine Werbungskosten darstellen, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen verlangt.... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 22.03.2007
- 2 K 2442/06 -
Finanzgericht des Saarlandes hält Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht muss über Pendlerpauschale entscheiden
Auch das Finanzgericht des Saarlandes hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Entfernungspauschale, die seit dem 1.1.2007 gilt. Zuvor hatte schon das Niedersächsische Finanzgericht diese Zweifel gehegt. Beide Gerichte haben daher diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dagegen hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Kürzung der Pendlerpauschale nicht für verfassungswidrig.
Das Finanzgericht des Saarlandes hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Kürzung der Entfernungspauschale, wie sie das Steueränderungsgesetz 2007 (vom 19.07.2006, BGBl I 2006, 1652) mit Wirkung ab 1. Januar 2007 vorsieht, verfassungsmäßig ist.Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bekanntlich seit dem 1.1.2007 nicht mehr als... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 21.01.2004
- 1 K 466/02 -
Ehegattensplitting nicht für homosexuelle Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft
Keine Gleichstellung mit Ehe
Die Splitting-Regelung zur gemeinsamen Veranlagung der Einkommensteuer gilt nicht bei homosexuellen Paaren. Das hat das Finanzgericht Saarbrücken entschieden.
Nach Auffassung des Gerichts sei die Gleichstellung einer Lebenspartnerschaft mit einer Ehe verfassungsrechtlich nicht geboten. Das Grundgesetz erlaube zudem ausdrücklich eine Besserstellung von Ehepaaren im Vergleich zu anderen Lebenspartnerschaften. Die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bestehende gegenseitige Unterhaltsverpflichtung führe nicht zwangsläufig zu einer... Lesen Sie mehr