die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Finanzgericht Nürnberg“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 26.11.2009
- 4 K 688/2009 -
Einbau eines Automatikgetriebes in den Wagen eines Schwerbehinderten ist keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen eines Schwerbehinderten Merkzeichen: "aG"
Schwerbehinderte, die sich in ihr Auto ein Automatikgetriebe einbauen lasen, können die Einbaukosten nicht von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dies hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte sich eine schwerbehinderte Autofahrerin (Grad der Behinderung80 % = außergewöhnlich gehbehindert = aG) ein neues Auto mit einer serienmäßigen 4-Gang-Automatik gekauft. Die Mehrkosten für das Automatikgetriebe wollte sie als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer absetzen (§ 33 EStG). Außerdem beantragte sie, den Kilometerpauschbetrag für behinderungsbedingte Fahrten auf 32 Cent pro Kilometer heraufzusetzen. Trotz eines ärztlichen Attests, das ihr die medizinische Notwendigkeit einer Automatikschaltung bescheinigte, verweigerte das Finanzamt den steuerlichen Abzug der Kosten sowie den erhöhten Kilometerpauschbetrag.... Lesen Sie mehr