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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2021
- L 3 U 1001/20 -
Vom Arbeitgeber organisierter Skitag ohne Einbeziehung aller Arbeitnehmer und gemeinsamer Programmpunkte stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar
Unfall während Skitags stellt kein Arbeitsunfall dar
Organisiert ein Arbeitgeber einen Skitag ohne dabei sämtliche Arbeitnehmer mit einzubeziehen oder zur Stärkung des Zusammenhalts ausgelegte Programmpunkte anzubieten, liegt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vor. Ein Unfall während des Skitags stellt dann keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2018 veranstaltete ein in Baden-Württemberg ansässiges Unternehmen einen eintägigen Skitag in Österreich. Bei der Veranstaltung stand das Skifahren im Vordergrund. Von den 1.151 Mitarbeitern nahmen 80 Mitarbeiter an der Veranstaltung teil. Einer der Arbeitnehmer stürzte während des Skifahrens und verletzte sich. Er beanspruchte nachfolgend die gesetzliche Unfallversicherung. Da diese das Vorliegen einen Arbeitsunfalls verneinte, erhob der Arbeitnehmer schließlich Klage. Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landessozialgericht... Lesen Sie mehr
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