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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flensburg“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom
- 3 B 111/21 -
Straßen dürfen nicht allein in der Absicht einen besseren Verkehrsfluss herbeizuführen gesperrt werden - Beschränkungen von Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung möglich
Sperrung der Rathausstraße in Flensburg für den motorisierten Individualverkehr rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren beschlossen, dass die verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Flensburg hinsichtlich der Beschränkung des Verkehrs in der Rathausstraße auf Fahrrad-, Anlieger- und Linienverkehr rechtswidrig ist.
Straßenverkehrsbehörden könnten die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zwar beschränken. Nicht ausreichend dafür seien aber allein den Verkehr ordnende Gesichtspunkte, beispielsweise die Absicht einen besseren Verkehrsfluss herbeizuführen. Der Erlass einer endgültigen verkehrsregelnden Anordnung des fließenden Verkehrs setze vielmehr grundsätzlich eine hinreichend wahrscheinliche Gefahr dahingehend voraus, dass Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern oder Sacheigentum gefährdet seien.Eine solche Gefahr lasse sich nicht mit dem von der Stadt herangezogenen... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.04.2021
- 5 MB 2/21 -
Unzulässig gerodete Waldfläche in Flensburg muss wiederhergestellt werden
Umgestaltung stellt rechtswidrigen Eingriff in Natur und Landschaft dar
Eine Anordnung der Stadt Flensburg zur Wiederherstellung einer Waldfläche südlich der Mads-Clausen-Straße bleibt sofort vollziehbar. Der für Naturschutzrecht zuständige 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat eine Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren zurückgewiesen.
Die Antragstellerin – ein Flensburger Unternehmen – hatte im Sommer 2020 ohne vorherige Genehmigung auf einer Fläche von ca. 1.200 m² Bäume und Boden entfernt und eine Schotterfläche angelegt. Die Waldfläche gehört dem Unternehmen und grenzt unmittelbar an ihr Betriebsgelände an. Zur Begründung führte die Antragstellerin unter anderem aus, ihr sei von einem Mitarbeiter der Stadt mitgeteilt... Lesen Sie mehr
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