die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fliegender Gerichtsstand“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.07.2012
- 2-06 S 3/12, 2/6 S 3/12 -
Filesharing: Klagen in Tauschbörsenfällen können an jedem Ort erhoben werden
Entstehende Nachteile seitens der Beklagten sind hinzunehmen
Kommt es im Rahmen des illegalen Filesharings zu einem Zivilprozess, kann die Klage an jedem Ort, an dem das Werk abrufbar ist, erhoben werden. Der Gerichtsstand ist nicht auf den Wohnsitz des Rechtsverletzenden beschränkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin begehrte von dem Beklagten die Erstattung der Abmahnkosten. Die Klägerin war Rechteinhaberin eines Musiktitels von David Guetta. Der Beklagte stellte diesen Titel in einer Internet-Tauschbörse zum Download bereit. Das Amtsgericht Frankfurt a.M. (Urt. v. 13.02.2012 - 31 C 2528/11 (17)) wies die Klage der Rechtsinhaberin als unzulässig zurück, da es sich für unzuständig hielt. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Landgericht Frankfurt a.M. hob das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt a.M. auf, denn es sah sich gemäß § 32 ZPO als örtlich zuständig an.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2012
- 31 C 2528/11 (17) -
Filesharing: Klagen in Tauschbörsenfällen sind am Wohnsitz des Beklagten zu erheben
Beklagtem darf die Verteidigung gegen eine Klage nicht erschwert werden
Kommt es im Rahmen des illegalen Filesharings zu einem Zivilprozess, ist die Klage in der Regel am Wohnsitz des Beklagten zu erheben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. von dem Beklagten Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten. Die Klägerin war Rechteinhaberin eines Musiktitels von David Guetta. Der Beklagte stellte diesen Titel in einer Internet-Tauschbörse zum Download bereit.Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hielt sich für örtlich unzuständig... Lesen Sie mehr