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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 23.06.2021
- 3 K 488/20.MZ -
Keine Baugenehmigung für Flugzeughalle in Mainz-Finthen
VG Mainz zum Flächennutzungsplan für einen Flugplatz
Eine weitere Abstellhalle für Kleinflugzeuge auf dem Flugplatz Mainz-Finthen ist baurechtlich nicht genehmigungsfähig, denn deren Errichtung widerspricht dem Flächennutzungsplan der Stadt Mainz, der für das Baugrundstück Wohnbauflächen vorsieht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der klagende Luftfahrtverein Mainz e.V. beantragte die Baugenehmigung zur Erstellung einer Abstellhalle für Flugzeuge auf in ihrem Eigentum stehenden Flächen am Flugplatz Mainz-Finthen. Die Halle soll unmittelbar an bestehende Flughafengebäude in Richtung Süden angebaut werden. Die beklagte Stadt versagte die Erteilung der Baugenehmigung unter Hinweis auf den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000, der dort eine geplante Wohnbaufläche ausweist. Nachdem die Beklagte über den vom Kläger eingelegten Widerspruch nicht entschied, erhob dieser Untätigkeitsklage. Zu deren Begründung machte der Kläger im Kern geltend, die Wohnbauflächenfestsetzung sei funktionslos,... Lesen Sie mehr