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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „freier Netzzugang“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.06.2024
- 1 L 681/24 -
Telekom muss Leerrohre für Konkurrenz öffnen
VG Köln bestätigt Entscheidung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat die Telekom Deutschland GmbH rechtmäßig dazu verpflichtet, der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH antragsgemäß Zugang zu Leerrohren des öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach zu gewähren. Für die Unterbreitung oder "Projektierung" dieses Angebots darf die Telekom kein unabhängig von der tatsächlichen Zugangsgewährung fälliges Entgelt verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach summarischer Prüfung entschieden.
Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Betreiber öffentlich geförderter Glasfasernetze anderen Telekommunikationsunternehmen offenen Netzzugang gewähren, sodass diese über das Netz eigene Endkunden versorgen können. Kommt innerhalb von zwei Monaten ab Eingang des Antrags auf offenen Netzzugang beim Betreiber des öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes keine Vereinbarung über den Netzzugang zustande, kann das netzzugangsbegehrende Unternehmen bei der Bundesnetzagentur als Streitbeilegungsstelle eine verbindliche Entscheidung beantragen. Die Bundesnetzagentur hat in einem solchen Streitbeilegungsverfahren zwischen der Telekom Deutschland... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 10.03.2009
- W1109/06Kart -
Freier Netzzugang auf Flughafen Leipzig: § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG europarechtswidrig
Flughafen muss Stromanbietern freien Netzzugang gewähren
Im Streit um die Frage, ob das Energieversorgungsnetz des Flughafens Leipzig/Halle die Voraussetzungen für ein eigenes Objektnetz nach § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG erfüllt, hat der Kartellsenat des OLG Dresden den dies feststellenden Bescheid der Landesregulierungsbehörde (des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit) aufgehoben. Der Flughafen muss deshalb künftig Stromanbietern, die andere auf dem Betriebsgelände ansässige Unternehmen (z.B. die Deutsche Flugsicherung, Ladengeschäfte im Flughafengebäude etc.) mit Strom versorgen wollen, freien Netzzugang gewähren.
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht Dresden ausgeführt, die Ausnahmebestimmung des § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG, auf die sich der angefochtene Bescheid gründet, verstoße gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor auf der Grundlage eines vom Senat gestellten Vorabentscheidungsersuchens entschieden, Betreiber von Energieversorgungsnetzen dürften von der Verpflichtung... Lesen Sie mehr
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