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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gasnetzbetreiber“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 26.02.2014
- 20 C 1185/13 -
Wohnungsinhaber muss Gasnetzbetreiber keinen Termin zwecks Austauschs des Gaszählers benennen
Gasnetzbetreiber ist dagegen zur Benennung von Terminen verpflichtet
Beabsichtigt ein Gasnetzbetreiber den Austausch eines Gaszählers in einer Wohnung, so ist er verpflichtet einen Termin vorzugeben. Demgegenüber ist der Anschlussnutzer nicht zur Benennung eines Termins verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dieburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Gasnetzbetreiber wollte den Gaszähler in einer Wohnung austauschen. In diesem Zusammenhang forderte er die Wohnungsinhaber auf, einen Termin zu benennen. Dieser Aufforderung kamen sie aber nicht nach, sodass der Gasnetzbetreiber schließlich Klage erhob.Das Amtsgericht Dieburg entschied, dass ein Anschlussnutzer nicht dazu verpflichtet sei, einen Termin zwecks Austauschs des Gaszählers zu benennen. Zwar stehe dem Gasnetzbetreiber gemäß § 21 der Niederdruckanschlussverordnung ein... Lesen Sie mehr
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