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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.08.2013
- 5 K 2177/12 -
Mindestgebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle zu hoch
Stadt Stuttgart verliert im Streit um Gebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle
Eine Mindestgebühr von 210 Euro für eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle ist rechtswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Kläger Jäger und Waffenbesitzer. In seiner Waffenbesitzkarte sind eine Lang- und eine Kurzwaffe eingetragen. Im Januar 2012 hatten Mitarbeiter der Stadt Stuttgart bei ihm vor Ort eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle nach § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes durchgeführt. Die Kontrolle hatte zu keiner Beanstandung geführt. Für die Kontrolle setzte die Stadt gegen den Kläger - bei einem Gebührenrahmen von 210 Euro bis 420 Euro - eine Gebühr in Höhe von 210 Euro fest. Nach erfolgloser Durchführung des Vorverfahrens hat der Kläger gegen den Bescheid im Juli 2012 Klage erhoben.Er macht gegen... Lesen Sie mehr
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