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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gedanken Dritter“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Mitte, Urteil vom 21.02.2011
- 36A C 243/10 -
Persönlichkeitsrecht verletzt: Plagiatsvorwürfe in wissenschaftlichem Werk müssen vom Autor nachgewiesen werden können
Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit eines Autors ist stets mit dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten abzuwägen
Ein Autor, der in einem wissenschaftlichen Werk einem anderen Autor vorwirft, Gedanken Dritter übernommen zu haben, ohne diese Behauptung nachweisen zu können, verletzt das Persönlichkeitsrecht des anderen Autors. Ein Autor darf im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit solche Behauptungen zwar aufstellen, muss sie dann aber auch belegen können. Andernfalls erhält das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht Vorrang vor der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Der Kläger des vorliegenden Falls ist Lehrstuhlinhaber an einer Universität und Autor verschiedener rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen, vor allem von Kommentaren zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Beklagte ist ein Verlag, der ein Buch eines anderen Professors bundesweit herausbringt. Der Kläger sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da in einem Werk des Verlags die Behauptung aufgestellt wurde, er habe fremde Gedanken übernommen ohne diese als Zitate zu kennzeichnen. Diese Behauptungen seien nach Meinung des Klägers unwahr. Er forderte aus diesem Grund von dem Verlag Auskunft über die Höhe der hergestellten Auflage und die Menge... Lesen Sie mehr
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