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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gegnerliste“ veröffentlicht wurden
Landgericht Essen, Urteil vom 26.09.2012
- 4 O 263/12 -
"Porno-Pranger": Namensnennung einer Privatperson in Gegnerliste einer Anwaltskanzlei unzulässig
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet Unterlassungsanspruch
Soll eine Privatperson im Zusammenhang mit Urheberrechtsverstößen im Erotikbereich in einer Gegnerliste einer Anwaltskanzlei genannt werden, so begründet die darin liegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert war und in diesem Zusammenhang auch Abmahnverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen, vor allem im Erotikbereich, durchführte, beabsichtigte im September 2012 eine Gegnerliste auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Auf dieser Liste, im Internet als "Porno-Pranger" bezeichnet, sollten auch die Namen von Privatpersonen stehen. Eine von diesen Personen sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf Unterlassung der... Lesen Sie mehr
Landgericht Essen, Beschluss vom 30.08.2012
- 4 O 263/12 -
Namensnennung im "Porno-Pranger" einer Anwaltskanzlei: Privatpersonen können im Wege der einstweiligen Verfügung das Unterlassen der Namensnennung vorläufig erreichen
Kein Schutz durch Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) bei Nennung von Privatpersonen in Gegnerliste
Kündigt eine Anwaltskanzlei an, Privatpersonen in einer Gegnerliste im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen wegen des illegalen Downloads von Erotikfilmen namentlich zu nennen, können diese im Wege der einstweiligen Verfügung die Nennung vorläufig verhindern. Die Anwaltskanzlei kann sich nicht auf den Schutz der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Anwaltskanzlei kündigte an, auf ihrer Internetseite im September 2012 eine Gegnerliste zu veröffentlichen. In dieser sollten die Namen von Privatpersonen stehen, die Urheberrechtsverletzungen unter anderem im Zusammenhang mit dem Download von Erotikfilmen begangen haben sollen. Eine der betroffenen Personen sah dies als unzulässig an... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2007
- 1 BvR 1625/06 -
Rechtsanwalt darf Gegnerlisten auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei veröffentlichen
Veröffentlichung als Werbung von Berufsfreiheit (Art. 12 GG) geschützt
Stellt eine Rechtsanwaltskanzlei eine Gegnerliste auf ihre Internetseite ein, so ist dies von der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) umfasst. Denn die berufliche Außendarstellung wird als Werbung von der Berufsfreiheit geschützt. Demgegenüber verletzt die bloße Nennung von Gegnern nicht das Persönlichkeitsrecht der Genannten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätig war, veröffentlichte auf ihrer Internetseite eine Gegnerliste. Diese enthielt die Namen von mehreren hundert gewerblichen Gegnern gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzungen. Diese waren auf dem Gebiet der Kapitalanlage tätige Unternehmen, darunter... Lesen Sie mehr
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