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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gehörsturz“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13.09.2001
- 5 U 1324/00 -
Hörsturz nach Konzertbesuch: Konzertveranstalter und Besitzer des Veranstaltungsorts haften wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
9.000 DM Schmerzensgeld für Konzertbesucherin
Erleidet ein Konzertbesucher aufgrund der Lärmbelastung einen Hörsturz, so kann dafür sowohl der Konzertveranstalter als auch der Besitzer des Veranstaltungsorts haften. In Einzelfällen kann einem Konzertbesucher ein Schmerzensgeld von bis zu 4.500 € zustehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 1997 besuchte ein junges Mädchen das Konzert einer Boy-Group. Einige Tage nach dem Konzert wurde bei ihr ein Tinnitus festgestellt. Sie führte dies auf den Konzertbesuch zurück und klagte daher gegen den Konzertveranstalter und dem Besitzer des Veranstaltungsorts auf Zahlung von Schmerzensgeld. Ihrer Meinung nach haben beide keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen Lärmschädigungen vorgenommen. Die beiden Beklagten wehrten sich gegen die Inanspruchnahme damit, dass die Leistung der Musikanlage auf 110 dB (A) begrenzt war. Die Schalleinwirkung sei aber ohnehin geringer gewesen. Zudem führten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.03.2001
- VI ZR 142/00 -
Gehörsturz nach Konzertbesuch: Pflicht des Konzertveranstalters zur Messung der Lautstärke
Gelegentliche Messung mit Handmessgerät genügt nicht Anforderungen der DIN 15905 Teil 5
Ein Konzertveranstalter ist zum Schutz der Konzertbesucher nicht nur verpflichtet, eine zu hohe Lautstärke zu verhindern, sondern auch die Lautstärke zu messen. Der Umfang seiner Messpflicht ergibt sich dabei unter anderem aus der DIN-Norm 15905 Teil 5 "Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen". Nach dieser ist jedenfalls ein gelegentliches messen der Lautstärke mit einem Handmessgerät nicht ausreichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte eine Frau, die nach dem Besuch eines Rockkonzerts einen Gehörsturz erlitt und seitdem unter einem Tinnitus litt, den Konzertveranstalter auf Zahlung eines Schmerzensgeld von mindestens 7.000 DM. Ihrer Meinung nach habe dieser nämlich seine Pflicht, die Konzertbesucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen, verletzt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2000
- 19 U 93/99 -
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Gehörsturz nach Teilnahme an einem Rockkonzert setzt Ursächlichkeit zwischen Hörsturz und Lautstärke des Konzerts voraus
Gehörsturz kann neben Lautstärke eines Konzerts auch andere Ursachen haben
Erleidet jemand nach dem Besuch eines Rockkonzerts einen Gehörsturz, so steht dieser Person nur dann ein Schmerzensgeld zu, wenn sie nachweist, dass der Gehörsturz auf die Lautstärke des Konzerts beruhte. Da ein Gehörsturz auch noch andere Ursachen haben kann, kommt ihr insofern auch kein Anscheinsbeweis zugute. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1997 erlitt eine Frau nach dem Besuch eines Rockkonzerts einen Gehörsturz. Ihrer Meinung nach sei dieser nur darauf zurückzuführen gewesen, dass das Konzert über die erlaubten Grenzwerte hinaus zu laut war. Da sie nunmehr an einem unheilbaren Tinnitus litt, verklagte sie den Konzertveranstalter auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe... Lesen Sie mehr
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