wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.05.2018
3 Wx 70/17 -

Zwei Einzeltestamente eines Ehepaars auf einem Blatt bleiben trotz Zerreißen des Blattes ein gemeinschaftliches Testament

Kein Widerruf des Testaments durch Trennung der Einzeltestamente

Errichten die Eheleute auf einem Blatt je ein Einzeltestament, in dem sie sich jeweils als Erben einsetzen, so liegt auch dann ein gemeinschaftliches Testaments vor, wenn das Blatt zerrissen wird und damit die Einzeltestamente getrennt werden. In der Trennung der Testamente liegt kein Widerruf. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall errichtete ein Ehepaar im Januar 1986 auf einem DIN-A4 Blatt je zwei Einzeltestamente, durch die sie sich gegenseitig als Erben einsetzten. Ihre Kinder sollten demnach erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten erben. Das DIN-A4 Blatt wurde nachträglich in der Mitte zerrissen, so dass die beiden Einzeltestamente getrennt waren. Nach dem Tod des Ehemanns bestand Streit in der Familie, wer erbt. Nachdem das Amtsgericht als Nachlassgericht eine Entscheidung getroffen hatte, musste das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein über den Fall entscheiden.

Vorliegen eines wirksamen gemeinschaftlichen Testaments

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, dass die Ehefrau des Erblassers gemäß dem Testament aus dem Jahr 1986 Alleinerbin sei. Dieses Testament sei als gemeinschaftliches Testament zu werten. Setzen sich Ehegatten in zwar räumlich voneinander getrennten, aber auf demselben Papierbogen niedergelegten letztwilligen Verfügungen gegenseitig zu Erben ein, so werde aus der räumlichen Zusammenfassung und der gleichzeitigen Errichtung der Verfügungen hinreichend deutlich, dass sie gemeinschaftlich testieren wollen. So lag der Fall hier. Dass das Blatt nachträglich zerrissen wurde, spiele dabei keine Rolle. Es liege weiterhin eine einheitliche Urkunde vor.

Kein Widerruf des gemeinschaftlichen Testamentes durch Zerreißen

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liege in dem Zerreißen des Blattes auch kein Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments. Das Zerreißen sei in der Weise geschehen, dass die letztwilligen Verfügungen sowohl jede für sich als auch in ihrer Zusammengehörigkeit unberührt blieben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2020
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 537
DNotZ 2019, 537
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2019, Seite: 205
NJW-RR 2019, 205
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 8
NJW-Spezial 2019, 8

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28276 Dokument-Nr. 28276

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28276

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?