Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2014
- 15 W 46/14 -
Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein
Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist bei fehlender Unterschrift eines Ehepartners nicht immer als formwirksames Einzeltestament anzusehen
Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Ehemann den Testamentsentwurf - unabhängig vom Beitritt seiner Ehefrau - als sein Einzeltestament gelten lassen wollte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Lünen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Mai 2013 im Alter von 74 Jahren verstorbene
Wille des Erblassers zur Einrichtung eines einseitigen Testaments nicht ersichtlich
Die gegen den amtsgerichtlichen Beschluss erhobene Beschwerde der überlebenden Ehefrau hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hob den amtsgerichtlichen Beschluss auf und wies den Fall zwecks Erteilung eines Erbscheins auf der Grundlage der gesetzlichen Erbfolge an das Amtsgericht zurück. Das vom
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19060
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19060
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.