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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.06.2021
- 3 Sa 37 öD/21 -
Keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen bei Verwendung des Gendersternchens in Stellenausschreibung
Gendersternchen dient geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache
Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung stellt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen dar. Das Gendersternchen dient vielmehr einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 bewarb sich eine zweigeschlechtlich geborene und durch chirurgische Intervention schwerbehinderte Person auf eine von einem Landkreis in Schleswig-Holstein ausgeschriebene Stelle. Nachdem die Person eine Absage erhielt, erhob sie Klage auf Zahlung einer Entschädigung. Sie führte unter anderem an, dass sie wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden sei, weil in der Stellenausschreibung das Gendersternchen verwendet wurde. So wurde etwa nach Diplom-Sozialpädagog*innen, Diplom-Sozialarbeiter*innen und Diplom-Heilpädagog*innen gesucht. Zudem enthielt die Stellenausschreibung die Formulierung "schwerbehinderte Bewerber*innen".... Lesen Sie mehr
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