die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesamtangemessenheitsgrenze“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 19.01.2022
- L 4 SO 143/19 -
Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunfts- und Heizosten gilt im Sozialhilferecht analog
Die durch die SGB II-Reform entstandene Regelungslücke im SGB XII ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot durch analoge Rechtsanwendung zu schließen
Für die Berechnung angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist auch im Sozialhilferecht die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze maßgeblich. Die entsprechende Regelung aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist analog anzuwenden. Dies entschied das Hessischen Landessozialgerichts.
Ein 1951 geborener Mann lebt mit seiner Frau in einer 78 m² großen Wohnung (Kaltmietzins 322 €, Heizkosten 121 €) im Landkreis Kassel. Er bezog zunächst Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und beantragte nach Erreichen der Altersgrenze schließlich Grundsicherungsleistungen im Alter (Sozialhilfe). Der Landkreis Kassel verwies darauf, dass für einen 2-Personen-Haushalt lediglich eine Wohnfläche von 60 m² und dementsprechend Heizkosten von maximal 69,25 € angemessen seien.Der Mann führte dagegen an, dass das Jobcenter bislang höhere Leistungen gewährt habe. Bei der Prüfung der Angemessenheit seien auch im Sozialhilferecht die Heizkosten... Lesen Sie mehr