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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschäftsanschrift“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.01.2016
- 27 W 2/16 -

Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes bei Angabe der Geschäftsanschrift einer GmbH unter Wohnanschrift des Geschäftsführers

Voraussetzung ist Angabe eines Zustellungs­bevollmächtigten

Die Angabe der Wohnanschrift des Geschäftsführers einer GmbH als Geschäftsanschrift mit einem c/o-Zusatz ist zulässig und daher im Handelsregister einzutragen. Voraussetzung ist aber die Angabe eines Zustellungs­bevollmächtigten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Geschäftsführer einer GmbH als Geschäftsanschrift seine Wohnanschrift mit einem auf ihn lautenden c/o-Zusatz im Handelsregister angeben. Das Amtsgericht Essen hielt dies für unzulässig. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Geschäftsführers.Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Geschäftsführers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein c/o-Zusatz in der gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und § 31 des Handelsgesetzbuches anzugebenden Geschäftsanschrift einer GmbH sei grundsätzlich nicht unzulässig.... Lesen Sie mehr