die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschäftsbesorgungsvertrag“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 04.10.2012
- 12 U 39/12 -
Winterdienstvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichem Charakter
Vorschriften des Werkvertragsrechts finden daher Anwendung
Der Winterdienstvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichen Elementen. Daher sind die Vorschriften zum Werkvertragsrecht anzuwenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die zu zahlende Vergütung wegen der Leistung des Winterdienstes. Dabei kam es vor allem auf die rechtliche Zuordnung des Winterdienstvertrages als Dienstvertrag oder Werkvertrag an.Das Brandenburgische Oberlandesgericht bewertete den Winterdienstvertrag als einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) mit werkvertraglichem Charakter, da die erfolgsbezogenen Leistungspflichten im Vordergrund gestanden habe.Es sei zu berücksichtigen gewesen, so das Oberlandesgericht weiter, dass bei einem Vertrag zur Vornahme des Winterdienstes nicht nur die Reinigungshandlung... Lesen Sie mehr
Landgericht Potsdam, Urteil vom 28.06.2011
- 10 O 264/10 -
Winterdienstvertrag hat eine Dienstleistung zum Gegenstand
Unternehmer schuldet vor allem Überwachung und somit Tätigkeit
Der Winterdienstvertrag ist als ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu qualifizieren, der eine Dienstleistung zum Gegenstand hat. Eine Werkleistung ist nicht geschuldet. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall betrieb die Klägerin ein Unternehmen, welches sich unter anderem mit der Durchführung des Winterdienstes beschäftigte. Sie schloss mit der Beklagten einen Winterdienstvertrag. Im Folgenden stellte die Klägerin der Beklagten ihre Leistungen in Rechnung. Die Beklagte weigerte sich zur Zahlung, da ihrer Meinung nach die Klägerin ihre Leistungspflicht nicht nachkam.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 28.04.2010
- 16 C 348/09 -
Winterdienstvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag
Leistung einer Tätigkeit steht im Vordergrund
Wird ein Vertrag zur Leistung der Winterpflicht geschlossen, so handelt es sich dabei um einen Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem die Regelung des Dienstvertrages Anwendung findet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Neukölln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall schlossen die Parteien einen Vertrag, nachdem sich die Klägerin verpflichtete für ein Grundstück gemäß dem Straßenreinigungsgesetz des Landes Berlin (StrReinG) die Schnee- und Glättebekämpfung durchzuführen. Als Gegenleistung wurde eine Pauschalvergütung vereinbart. Im Folgenden kam es zum Streit wegen einer nicht bezahlten Rate.... Lesen Sie mehr