die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesellschafterwechsel“ veröffentlicht wurden
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.03.2021
- 6 K 1163/17 -
Zur Anwendung des § 8 b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigem Erwerb
Erwerb“ einer Beteiligung i.S. des § 8 b Abs. 4 KStG erfasst alle zivilrechtlichen Vorgänge
Die Rechtsfolge des § 8 b Abs. 4 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. vom 21.03.2013 tritt bereits dann ein, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahres eine Beteiligungshöhe von mindestens 10 % erreicht wurde. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Im hier vorliegenden Fall hatte eine GmbH & Co KG, deren Geschäftsgegenstand das Halten und die Verwaltung sämtlicher Anteile an einer Beteiligungen GmbH ist, geklagt. Mit dieser Beteiligungen GmbH schloss sie einen Ergebnisabführungsvertrag, kraft dem ihr das Einkommen der GmbH für Anteile der Körperschaftsteuer anteilig zuzurechnen war. An der Klägerin selbst waren einzelne Gesellschaften beteiligt.Im Streitjahr veräußerten mehrere ihrer Gründungsgesellschaften durch Kapital- bzw. Einlagewerte definierte Teile ihrer Kommanditbeteiligungen an der Klägerin an weitere Gesellschaften, was auf der Ebene der Klägerin zu entsprechenden... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Beschluss vom 01.08.2011
- 9 V 357/11 K, G -
FG Münster äußert erhebliche Zweifel an Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch so genannte Sanierungsklausel
Verlustabzugsverbot des § 8 c Abs. 1 Satz 2 KStG verstößt möglicherweise gegen Gleichheitsgrundsatz
Das Finanzgericht Münster äußerte erhebliche Zweifel, ob die so genannte Sanierungsklausel des § 8 c Abs. 1a KStG tatsächlich – wie die Europäische Kommission festgestellt hat – als unzulässige Beihilfe anzusehen ist. Das Finanzgericht hat daher im Streitfall die Vollziehung von Steuerbescheiden ausgesetzt, in denen das Finanzamt unter Hinweis auf § 8 c Abs. 1 KStG Verluste nicht mehr berücksichtigt hatte, obwohl unstreitig die Voraussetzungen der Sanierungsklausel erfüllt waren.
Körperschaften – wie z.B. im Streitfall eine GmbH – können grundsätzlich nicht genutzte Verluste aus Vorjahren mit Gewinnen verrechnen. Werden jedoch Gesellschaftsanteile übertragen, d.h. kommt es zu einem Gesellschafterwechsel, so verbietet § 8 c Abs. 1 KStG in bestimmten Fällen ganz oder teilweise den Abzug früherer Verluste. Diese Beschränkung des Verlustabzugs gilt allerdings gem.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 04.04.2011
- 2 K 33/10 -
Finanzgericht Hamburg hält Vorschrift des § 8 c Körperschaftsteuergesetz für verfassungswidrig
Versagung der Verlustverrechnung im Fall eines Gesellschafterwechsels verstößt gegen Gleichheitssatz und dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Das Finanzgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die in § 8 c KStG vorgesehene Versagung der Verlustverrechnung im Fall eines Gesellschafterwechsels verfassungswidrig ist und hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung des § 8 c KStG zur Entscheidung vorgelegt.
Die Vorschrift des § 8 c Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt die Folgen der Veräußerung von Unternehmen bzw. Anteilen an Unternehmen, bei denen Verluste entstanden sind, die grundsätzlich steuerlich auf zukünftige Veranlagungsjahre vorgetragen werden können. Weil es für einen Erwerber interessant sein kann, solche Verlustvorträge zu übernehmen, um sie mit seinen eigenen Gewinnen... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.2007
- 8 AZR 803/06 -
BAG: Wechsel der Gesellschafter einer KG oder Übernahme von Buchhaltungs- und Personalaufgaben durch Konzernmutter ist kein Betriebsübergang
Nur wenn Betriebsmittel oder Personal übernommen werden, liegt ein Betriebsübergang vor
Das Bundesarbeitsgericht hat präzisiert, wann von einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB ausgegangen werden kann. Im Fall hat es die Klage eines Stapelfahrers abgewiesen, weil kein Betriebsübergang vorlag.
Ein Betriebsübergang iSd. § 613 a BGB ist dann gegeben, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebes oder eines Betriebsteiles unter Wahrung der Identität fortführt. Daran fehlt es, wenn allein die Gesellschafter einer KG ausgewechselt werden. Die Übernahme der Buchhaltung und der Personalverwaltungsaufgaben eines Tochterunternehmens durch die Konzernmutter... Lesen Sie mehr