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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewerbeertrag“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 05.11.2021
- 14 K 2364/21 G,F -

Vortragsfähiger Gewerbeverlust einer GmbH geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft über

Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine Personen­gesellschaft stellt keinen Unternehmerwechsel dar

Der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust geht auf eine atypisch stille Gesellschaft über, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Die Klägerin ist eine GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt und als "Inhaberin des Handelsgewerbes mit zwei still beteiligten Gesellschaftern" klagt. Durch die stille Beteiligung der beiden Gesellschafter am Handelsgewerbe der GmbH ist zum 1. Januar 2010 eine atypisch stille Gesellschaft entstanden. Für die GmbH war auf den 31. Dezember 2009 ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10 a GewStG von knapp 500.000 € festgestellt worden. Das Finanzamt lehnte es ab, diesen Gewerbeverlust auf die atypisch stille Gesellschaft zu übertragen. Lediglich auf Ebene der GmbH könne der Verlust vorgetragen werden. Demgegenüber machte die Klägerin geltend, dass... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 04.05.2021
- 2 K 61/19 -

Tonnagebesteuerung: Hinzurechnung von Sondervergütungen

Nach Einstellung werbender Tätigkeiten entstandene Sondervergütungen zählen nicht zum Gewerbeertrag

Das FG Hamburg hat entschieden, dass Sondervergütungen auch insoweit dem nach der Tonnage gemäß § 5 a Absatz 1 EStG ermittelten Gewinn hinzuzurechnen sind, als sie nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe entstanden sind. Sondervergütungen, die nach Einstellung der werbenden Tätigkeit entstehen, zählen jedoch nicht zum fiktiven Gewerbeertrag im Sinne von § 7 Satz 3 Alt. 1 GewStG (i.d.F. des JStG 2019); die Vorschrift führt lediglich zu einer Fiktion von Gewerbeertrag, aber nicht zur Fiktion eines Gewerbebetriebes.

Nach § 5 a EStG können Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland ihren Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr auf Antrag nach der im Betrieb geführten Tonnage ermitteln. Dieser nach § 5 a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag i.S. von § 7 Satz 1 GewStG.Der BFH zählte in ständiger Rechtsprechung hierzu auch die nach § 15... Lesen Sie mehr