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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewichtsangabe“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2010
- 6 A 10624/10.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Auf Fertigpackungen mit Backwaren muss Gewicht angegeben werden
Angabe der Stückzahl auf Verpackung nicht ausreichend
Fertigpackungen mit Backwaren und einer Füllmenge von mehr als 100g dürfen nur unter Angabe des Gewichts auf der Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Einzelhandelsfirma, vertreibt Backwaren wie Aprikosen-, Apfel- oder Kirschtaschen, Butter- oder Plunderhörnchen und Schoko-Croissants mit einem Gewicht von mehr als 100g. Auf den Fertigpackungen war lediglich die jeweilige Anzahl der Gebäckstücke, nicht jedoch das Gewicht angegeben. Wegen eines Verstoßes gegen die Fertigpackungsverordnung verhängte das Landesamt für Mess- und Eichwesen ein Bußgeld.Hiergegen erhob die Klägerin Einspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht die Feststellung, dass sie nicht verpflichtet sei, die Füllmenge auf den Verpackungen anzugeben. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 10.09.2010
- 7 K 670/07 und 7 K 2075/06 -
VG Münster: Gewichtsprüfung von Broten in einer Bäckerei darf nicht "sortenrein" erfolgen
Bei Prüfverfahren müssen ausschließlich Brote gleichen Nenngewichts ohne Differenzierung nach der Sorte zu einer Charge zusammengefasst werden
Die Gebühren für die amtliche Überprüfung des Gewichts von Brotwaren in Bäckereien dürfen nicht an die Prüfungen einzelner Brotsorten anknüpfen, sondern sind anhand einer zusammenfassenden Prüfung von Broten mit der gleichen Gewichtsangabe zu berechnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Fall hatte im März 2006 der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Überprüfungen von Brotwaren im Hauptbetrieb sowie einer Filiale einer Bäckerei in Münster vorgenommen und hierfür Gebühren in Höhe von 487,- Euro bzw. 258,60 Euro in Rechnung gestellt. Dabei wurden die Überprüfungen so vorgenommen, dass die Brote nicht nur nach Gewichtsklasse, sondern... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.01.2010
- 1 K 1036/09.KO -
VG Koblenz zur Kennzeichenpflicht bei verpackten Backwaren: Gewichtsangaben auf Gebäckstücke (Butterhörnchen, Croissants u.a.)
Unternehmen muss Gewicht der Füllmenge gemäß der Fertigpackungsverordnung auf Verpackung angeben
Ein Unternehmen muss das Gewicht von Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen angeben, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin gehört zu einer Unternehmensgruppe, die in Deutschland mehrere hundert Einzelhandelsmärkte betreibt. Bei der Durchführung amtlicher Über-wachungs- und Prüfungsmaßnahmen in einem dieser Verbrauchermärkte stellte das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz fest, dass auf Verpackungen von „ofenfrisch” angebotenen Backwaren mit 3 bzw. 6 Stück die Anzahl der Gebäckstücke,... Lesen Sie mehr
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