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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.11.2022
- 3 K 697/22.KO -
Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Glaubens- und Gewissensgründen
Rundfunkbeitragspflicht ist in zulässiger Weise an die reine Empfangsmöglichkeit geknüpft
Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungsverweigerungsrecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.
Die Klägerin begehrte die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles. Nachdem die beklagte Rundfunkanstalt dies im vorangegangenen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren abgelehnt hatte, verfolgte die Klägerin ihr Begehren auf dem Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz weiter. Sie brachte zunächst vor, die Programminhalte missachteten den Verfassungsauftrag. Die Meinungsfreiheit und vorgeschriebene Staats- und Parteiferne werde von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht mehr gewährleistet. Es liege deshalb eine Nicht- bzw. Schlechterfüllung vor, so dass ihr hinsichtlich des Rundfunkbeitrags ein Leistungsverweigerungsrecht... Lesen Sie mehr
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