die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gleichstellungsabrede“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.07.2011
- 4 AZR 706/09 -
BAG zur sachlichen Reichweite einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Frühere Mitarbeiter der Deutschen Bundespost haben Anspruch auf Arbeitsbedingungen und Vergütung nach Tarifverträgen der Deutschen Telekom
Eine Bezugnahmeklausel, die auf die "Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost" und die sonstigen für sie geltenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassungen verweist, kann nach ihrem Inhalt nicht dahingehend - erweiternd - ausgelegt werden, dass auch die Haustarifverträge von Tochterunternehmen erfasst werden, die die Deutsche Telekom AG lange Zeit nach Arbeitsvertragsschluss gegründet hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im hiesigen Rechtsstreit war der nicht tarifgebundene Kläger seit dem Jahre 1980 bei der Deutschen Bundespost und seit der Umwandlung der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften zum 01.01.1995 bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt.Auf sein Arbeitsverhältnis fanden kraft arbeitsvertraglicher Verweisung die Tarifverträge für die Arbeiter der Deutschen Bundespost Anwendung. Nach der Aufspaltung der Deutschen Bundespost wurden im Arbeitsverhältnis die unter Beteiligung seiner neuen Arbeitgeberin, der Deutschen Telekom AG, geschlossenen Tarifverträge angewendet.Im Jahre 2007 gründete die Deutsche Telekom drei... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2008
- 4 AZR 793/07 -
BAG zur vertraglichen Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung
Wird in einem nach dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, ist der Arbeitgeber auch nach dem Austritt aus dem tarifschließenden Verband verpflichtet, die nach dem Ende der Verbandsmitgliedschaft abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Vertragswortlaut und den Umständen des Vertragsschlusses keine Anhaltspunkte für den Willen der Parteien ergeben, es soll nur eine Gleichstellung nicht organisierter mit organisierten Arbeitnehmern erfolgen und die vereinbarte Dynamik bei Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers entfallen - sog. Gleichstellungsabrede.
Der gewerkschaftlich organisierte Kläger war seit 1964 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängern beschäftigt. Im Mai 2002 wurde zwischen dem Kläger und einem Rechtsvorgänger der Beklagten ein Arbeitsvertrag geschlossen, der auf die jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen der betreffenden Branche verweist. Zum Ende des Jahres 2005 trat die Beklagte aus dem Arbeitgeberverband... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2007
- 4 AZR 652/05 -
BAG nimmt Gleichstellungsabrede nur bei hinreichenden Anhaltspunkten an
Vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur arbeitsvertraglichen Gleichstellungsabrede weiter entwickelt. Entgegen seiner früheren Ansicht, nimmt das BAG eine bloße Gleichstellungsabrede nur dann an, wenn es hierfür aus dem Vertragswortlaut und/oder den Begleitumständen bei Vertragsschluss hinreichende Anhaltspunkte gibt.
Unter einer arbeitsrechtlichen Gleichstellungsabrede versteht man eine arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk (zB „die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst“), durch die lediglich erreicht wird, dass die nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer ebenso behandelt werden wie Arbeitnehmer, auf welche wegen ihrer Mitgliedschaft in der tarifschließenden... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2005
- 4 AZR 536/04 (Parallelverfahren 4 AZR 537-540/04) -
Bezugnahmeklausel in einem vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsvertrag (Gleichstellungsasbrede)
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Bezugnahme in einem von dem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig eine Gleichstellungsabrede.
Sie soll die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzen und zur schuldrechtlichen Anwendung des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis führen, der für die tarifgebundenen Arbeitnehmer kraft Gesetzes gilt.An dieser Auffassung hält der Senat für Bezugnahmeklauseln in vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen fest. Er beabsichtigt jedoch, die Auslegungsregel nicht... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.12.2004
- 4 AZR 50/04 -
Keine Gleichstellungsabrede ohne Tarifgebundenheit des Arbeitgebers
In dem Arbeitsvertrag des Klägers vom 30. Mai 1991 mit der am 27. Mai 1991 gegründeten Beklagten ist die Anwendung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden. Die Beklagte gehörte dem damaligen Mannesmann-Konzern an. Dessen Unternehmen waren ebenso wie die Konzernobergesellschaft sämtlich... Lesen Sie mehr