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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gruppenveto“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2014
- 2 A 10022/14.OVG -
Mitwirkungsrechte der Studierenden im Senat der Universität Trier verletzt
Erfahrungen und Argumente von Lehrenden und Lernenden sollten berücksichtigt werden
Die Studierendenvertreter im Senat der Universität Trier haben einen Anspruch auf die erneute Beratung über die Einrichtung des neuen Studiengangs Pflegewissenschaften (Klinische Pflege). Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Trier aufgehoben.
Der Antrag auf Einrichtung des Studiengangs war im Juni 2013 gegen die Stimmen sämtlicher studentischer Vertreter im Senat der Hochschule angenommen worden. Unter Berufung auf ihre geschlossene Ablehnung (sog. Gruppenveto) machten die Kläger gegenüber dem Beklagten geltend, das Hochschulgesetz vermittle ihnen einen Anspruch darauf, dass der fragliche Tagesordnungspunkt erneut im Senat behandelt wird. Der Beklagte lehnte dies unter Hinweis darauf ab, die Einrichtung eines neuen Studiengangs betreffe Angelegenheiten der Lehre nicht unmittelbar. Für diesen Fall gebe es keinen Anspruch auf Neubehandlung im Senat. Zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht jetzt feststellte.... Lesen Sie mehr
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