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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Güllebehälter“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2016
- 8 A 2691/15, 8 A 442/16 und 8 A 455/16 -
Betreiber von Tiermastbetrieben sind nicht zur Nachrüstung von Güllebehältern verpflichtet
Vorgaben der TA Luft sind im Regelfall verbindlich
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Betreiber von Tiermastbetrieben aufgrund des sogenannten Tierhaltungserlasses nicht verpflichtet sind, ihre Güllebehälter mit effektiveren Abdeckungen nachzurüsten, um Ammoniak- und Geruchsemissionen noch weiter zu mindern.
Nach der bundesweit geltenden Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft aus dem Jahr 2002 (TA Luft) soll die Lagerung von Flüssigmist in geschlossenen Behältern erfolgen. Alternativ können gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsminderung angewandt werden, die einen Minderungsgrad von mindestens 80 % der Emissionen an geruchsintensiven Stoffen und an Ammoniak erreicht. Demgegenüber hatten im zugrunde liegenden Streitfall die beklagten Kreise die Kläger verpflichtet, ihre Güllebehälter mit Abdeckungen nachzurüsten, die einen Emissionsminderungsgrad von mindestens 85 % erreichen. Zur Begründung verweisen sie auf den sogenannten Tierhaltungserlass... Lesen Sie mehr
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