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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hängeboden“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 08.08.2018
- 412 C 2882/18 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines vergessenen Rauchmelders in einer Zwischendecke

Handwerker darf auf sachgerechte Arbeit anderer Unternehmer vertrauen

Wird bei Bauarbeiten ein Rauchmelder in einer Zwischendecke vergessen, steht dem Wohnungseigentümer später kein Anspruch auf Schadensersatz für Ortung und Demontage des Rauchmelders oder für Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Trockenbauarbeiten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover zu.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Südstadt-Bult in Hannover. Sie wollte eine im 2. Obergeschoss dieses Hauses liegende Wohnung sanieren lassen. Dabei sollten unter anderem die Decken der Zimmer der Wohnung abgehängt und mit Rigipsplatten verkleidet werden. Die Klägerin hatte zunächst einen Elektriker beauftragt, unter anderem die an den vorhandenen Zimmerdecken befindlichen Rauchmelder zu demontieren. Auftrag des Beklagten war es unter anderem, anschließend die Decken abzuhängen, sie mit Rigipsplatten zu verkleiden und anschließend malermäßig zu überarbeiten.Nach... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.05.2001
- 65 S 503/00 -

Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer ohne Genehmigung eingebauten Zwischendecke

Kein Vorliegen einer ge­nehmigungs­pflichtigen baulichen Veränderung

Einem Vermieter steht kein Anspruch auf Entfernung einer aus lose aufgelegten Brettern bestehende Zwischendecke zu. Eine ge­nehmigungs­pflichtige bauliche Veränderung der Mietsache liegt darin nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieter einer Wohnung verlangten im Jahr 2000 von ihrer Mieterin die Entfernung einer aus lose aufgelegten Brettern bestehende Zwischendecke in der Diele. Hintergrund dessen war der Vorwurf der Vermieter, dass durch den Hängeboden ein Wasserschaden erst verspätet habe erkannt werden können. Ursache für den Wasserschaden waren Schäden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 19.09.2000
- 16 b C 252/00 -

Mieter nicht zur Entfernung einer eigenmächtig eingebauten Zwischendecke verpflichtet

Erleichtertes Erkennen von Wasserschäden rechtfertigt nicht Be­seitigungs­anspruch

Ein Mieter ist nicht verpflichtet eine eigenmächtig eingebaute Zwischendecke zu entfernen, wenn ein schwer zu beseitigender Eingriff in die Bausubstanz nicht vorliegt. Dies gilt selbst dann, wenn durch die Beseitigung des Hängebodens ein eventueller Wasserschaden leichter zu erkennen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungsmieterin im Jahr 1973 ohne Genehmigung ihrer Vermieter eine Zwischendecke in der Diele des Altbaus eingebaut. Der Einbau des Hängebodens führte später dazu, dass das mehrmalige Eindringen von Wasser in die Wohnung nicht erkannt wurde. Erst im Jahr 2000 wurde der Wasserschaden entdeckt. Ursache dessen waren Schäden in der darüber liegenden... Lesen Sie mehr