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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hängeseilbrücke Geierlay“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.06.2021
- 6 b 10782/21.OVG -

Hängeseilbrücke "Geierlay" unterliegt Beschränkungen der Corona-Bekämpfungs­verordnung

Öffnung nur unter Beachtung bestimmter Schutzmaßnahmen

Für die Hängeseilbrücke "Geierlay" gelten die Beschränkungen, die nach der 23. Corona-Bekämpfungs­verordnung Rheinland-Pfalz vom 18. Juni 2021 für Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätze und ähnliche Einrichtungen vorgeschrieben sind. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Ortsgemeinde Mörsdorf wandte sich mit einem gegen den Rhein-Hunsrück-Kreis gerichteten Eilantrag gegen die Einstufung der Hängebrücke "Geierlay" als freizeitparkähnliche Einrichtung im Sinne der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Sie machte geltend, bei der Brücke handele sich um einen Teil eines Wanderwegs, der diesen Vorgaben nicht unterliege. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung seien Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätze und ähnliche... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 08.06.2021
- 3 L 512/21.KO -

Hängeseilbrücke "Geierlay" unterliegt Corona-Bestimmungen für freizeitpark­ähnliche Einrichtungen

VG Koblenz lehnt Eilantrag der Gemeinde Mörsdorf ab

In einem vorläufigen Rechts­schutz­verfahren hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die Hängeseilbrücke "Geierlay" den Corona-Bestimmungen unterliegt, wie sie für freizeitpark­ähnliche Einrichtungen gelten.

Mit einem gegen den Rhein-Hunsrück-Kreis gerichteten Eilverfahren hat sich die Ortsgemeinde Mörsdorf gegen die Einstufung der "Geierlay-Brücke" als freizeitparkähnliche Einrichtung im Sinne der in Rheinland-Pfalz geltenden Corona-Bestimmungen gewandt. Sie machte geltend, bei der Brücke handele sich um einen Wanderweg, der diesen strengen rechtlichen Vorgaben nicht unterliege.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.2021
- 3 K 1311/19 -

Klage der Ortsgemeinde Mörsdorf gegen Finanzamt wegen Höhe der Umsatzsteuer auf Gebühren für Parkplatz der Geierlay-Hängeseilbrücke erfolgreich

FG Rheinland-Pfalz gibt Klage statt

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Ortsgemeinde Mörsdorf die in den Baukosten für die Errichtung der Hängeseilbrücke Geierlay und des Besucherzentrums enthaltene Umsatzsteuer (= Vorsteuer) von der Umsatzsteuer abziehen kann, die die Gemeinde wegen der Einnahmen aus dem dafür errichteten Parkplatz an das Finanzamt abzuführen hat.

Die Ortsgemeinde Mörsdorf hatte unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel eine Hängeseilbrücke als touristischen Anziehungspunkt in der Gemeinde errichtet. Die Inanspruchnahme der Fördermittel schloss die Erhebung eines "Eintrittsgeldes" für die Begehung der Brücke aus. Dennoch erzielte die Gemeinde erhebliche Einnahmen mit gebührenpflichtigen Parkplätzen, welche sie den Besuchern... Lesen Sie mehr