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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.06.2017
- 2-24 O 30/15 -
Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund witterungsbedingter Änderung der Kreuzfahrtroute
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung gegen Reiseveranstalter
Wird die Route auf einer Kreuzfahrt geändert und stellt die ursprüngliche Route einen wesentlichen Teil der Reise dar, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung gemäß § 651 d Abs. 1 BGB. Zudem besteht gegen den Reiseveranstalter kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar für den September 2014 eine Kreuzfahrtreise mit "arktischem Kurs" gebucht. Nach dem Reiseprospekt sollten unter anderem in vier Tagen unterschiedliche Häfen in Grönland angelaufen werden. Aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen entschied sich aber der Kapitän des Kreuzfahrtschiffes, die Häfen in Grönland nicht anzulaufen. Das Ehepaar war damit aber nicht einverstanden und verlangte nach der Kreuzfahrtreise eine Reisepreisminderung. Da zudem auf der Rückreise der Flug von München nach Stuttgart von der Fluggesellschaft annulliert wurde, verlangten sie von der Reiseveranstalterin Ausgleichszahlungen.... Lesen Sie mehr
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