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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hausbesetzer“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2021
- VG 13 L 203/21 -
Bewohner der Rigaer Straße in Berlin müssen Brandschutzprüfung dulden
Duldungsanordnung nicht zu beanstanden
Die gegen die Bewohner des Gebäudes Rigaer Straße 94 erlassene Anordnung des Bezirks zur Duldung der Brandschutzbegehung ist nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragsteller sind Bewohner des Gebäudes Rigaer Straße 94. Nachdem das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg der Eigentümerin des Gebäudes Ende 2020 aufgegeben hatte, dort eine sachverständige Brandschutzprüfung vorzunehmen, erstritt die Eigentümerin vor dem Verwaltungsgericht hierfür Polizeischutz wegen zu erwartenden Widerstands auch der Bewohner. Sie erwirkte ferner die gerichtliche Verpflichtung des Bezirksamts, gegenüber den Bewohnern des Gebäudes die Duldung der Brandschutzprüfung anzuordnen. Dieser Verpflichtung kam das Bezirksamt, das in der Zwischenzeit Brandschutzbegehungen mit eigenen Sachbearbeitern durchführt hatte, mit für sofort... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2017
- I ZB 103/16 -
BGH: Zwangsräumung eines besetzten Hauses setzt Identifizierbarkeit der zu räumenden Hausbesetzer durch Vollstreckungstitel voraus
Unzulässige Zwangsräumung bei fehlender Identifizierbarkeit
Soll ein besetztes Haus mittels eines Vollstreckungstitels zwangsgeräumt werden, so muss der Titel die Identifizierung der Hausbesetzer ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, so ist die Zwangsräumung unzulässig. Der Grundstückseigentümer ist dann auf das Polizei- und Ordnungsrecht zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 erwirkte eine Grundstückseigentümerin einen Räumungstitel gegen die Besetzer des Hauses. Als Räumungsschuldner wurde im Titel eine Anzahl von 40 männlichen und weiblichen Personen, die sich "Kulturkollektiv Arno-Nietzsche" nennt und die sich zum Zeitpunkt der Räumung auf dem Grundstück dauerhaft aufhielten, bezeichnet. Der Gerichtsvollzieherin... Lesen Sie mehr
Landgericht Bonn, Beschluss vom 14.01.2010
- 6 T 17/10 -
Schmerzensgeld von 800 € bei schwerwiegenden Beleidigungen des Vermieters gegenüber dem Mieter
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bezeichnung als "Arschloch" , "Wichser" und "Hausbesetzer"
Bezeichnet ein Vermieter einen Mieter als "Arschloch", "Wichser" und "Hausbesetzer", so liegt darin eine schwerwiegende Beleidigung. Die damit einhergehenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters kann ein Schmerzensgeld von 800 € rechtfertigen. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte ein Mieter seinen Vermieter auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 800 €. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter den Mieter, nach Beendigung einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch einen Vergleich, vor dem Wohnhaus als "Arschloch", "Wichser" und "Hausbesetzer" bezeichnete.Das Landgericht Bonn stellte... Lesen Sie mehr
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