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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hengstigkeit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.06.2024
- 29 U 197/20 -
Nutzungsentgelt für Überlassung eines Hengstes nicht wegen „Hengstigkeit“ reduziert
Für eine Überzahlung wegen behaupteter „Hengstigkeit“ muss konkret bezifferbar vorgetragen werden
Wird ein Hengst vertraglich für den Turniereinsatz zur Verkaufsförderung der eigenen Zuchtpferde überlassen und das Risiko krankheitsbedingten Ausfalls dem Nutzer übertragen, kann das Nutzungsentgelt grundsätzlich nicht wegen Krankheit gemindert werden. Eine Überzahlung wegen behaupteter „Hengstigkeit“ muss konkret bezifferbar vorgetragen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung der Nutzerin des Hengstes gegen die landgerichtlich ausgeurteilte Zahlungsverpflichtung zurückgewiesen.
Die Klägerin schloss mit der beklagten GmbH einen Vertrag über die einjährige Nutzungsüberlassung eines Hengstes zu netto 225.000,00 € bzw. brutto 267.750,00 €. Unternehmensgegenstand der Beklagte ist das Züchten von Trüffeln und das Züchten und der Verkauf von Pferden. Der Hengst war u.a. Teil des Bundeskaders Dressur und wurde der Beklagten laut Vertrag für den Turniereinsatz zur Verkaufsförderung ihrer eigenen Pferde überlassen. Laut Zusatzvereinbarung sollte der Hengst uneingeschränkt der Tochter der für die Beklagte die Verhandlungen führenden Mutter zur Verfügung stehen. Ferner sollte die Tochter durch den Geschäftsführer der Klägerin,... Lesen Sie mehr
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