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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Herdenschutzhunde“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.2022
- 1 M 495/21 OVG -
Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist in dörflich geprägten Randlangen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen hinzunehmen
Unterbindung jeglichen Hundegebells stellt unverhältnismäßige Maßnahme dar
Das gelegentliche, vereinzelte und kurzzeitige Hundegebell ist jedenfalls in dörflich geprägten Randlagen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertragen hinzunehmen. Das Unterbinden jeglichen Gebells stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer dörflich geprägten Randlage in Mecklenburg-Vorpommern hielt sich eine Grundstückseigentümerin drei Herdenschutzhunde. Da es aus der Nachbarschaft zu verschiedenen Beschwerden wegen des Hundegebells kam, ordnete die zuständige Behörde im Februar 2021 mit sofortiger Wirkung an, dass in den Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 Uhr und 16 Uhr das Hundegebell vollständig zu unterbinden ist. Die Grundstückseigentümerin beantragte daraufhin Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies den Antrag zurück, wogegen sich die Beschwerde der Grundstückseigentümerin richtete.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 04.10.2023
- 8 B 833/23 -
Einsatz von Herdenschutzhunden kann zeitlich beschränkt werden
Hundegebell genießt auch in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet keinen absoluten Vorrang
In einem ausgewiesenen Wolfsgebiet kann im Einzelfall der Einsatz von Herdenschutzhunden im Freien beschränkt werden, um eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch unzumutbares Hundegebell während der Nachtzeit und der Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen zu unterbinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit die Beschwerde einer Landwirtin aus dem Rhein-Sieg-Kreis gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.
Die Antragstellerin ist im Nebenerwerb als Landwirtin tätig und hält 46 Nutztiere (Gallo-Way-Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe) auf Weideflächen, die unmittelbar an ein dörfliches Gebiet mit Wohnbebauung grenzen. Die Tiere halten sich während des Tages fast ausschließlich und in der Nacht zum überwiegenden Teil auf einer mit einem circa 1,20 m hohen Elektrozaun umgebenen Weidefläche... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2021
- 4 ZB 20.1217 -
Steuerfreiheit von Herdenschutzhunden setzt Haltung und Einsetzung zu Betriebszwecken sowie Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus
Keine Notwendigkeit der Bewachung von auf eingezäunten Weiden befindlichen Herden
Regelt eine Hundesteuersatzung, dass Herdenschutzhunde steuerfrei sind, wenn sie zu Erwerbszwecken gehalten werden, setzt dies die Haltung und Einsetzung der Hunde ausschließlich zum Betriebszweck sowie die Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus. Die Steuerfreiheit wegen Notwendigkeit der Bewachung einer Herde greift nicht, wenn sich die Herde auf einer eingezäunten Weide befindet. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Betreiber eines landwirtschaftlichen Viehbetriebs in Bayern für zwei neu angeschaffte Pyrenäenberghunde die Hundesteuer für 2019 in Höhe insgesamt 60 EUR zahlen. Die Landwirte hielten dies für nicht rechtmäßig und erhoben daher gegen den Steuerbescheid Klage. Sie führten an, dass eine Befreiung von der Hundesteuer vorliege, da die Hunde zur... Lesen Sie mehr
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