die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hinzurechnungsvorschrift“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2017
- 11 K 11196/17 -
Mietzinsen für Ausstattungsgegenstände einer Filmproduktion sind gewerbesteuerlich hinzuzurechnen
Kurzfristige oder einmalige Anmietung steht Zuordnung zum fiktiven Anlagevermögen nicht entgegen
Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb eines Filmproduzenten sind anteilig die Aufwendungen hinzuzurechnen, die ihm für die Anmietung von Ausstattungsgegenständen für einzelne Filmproduktionen entstanden sind. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
In dem zur Entscheidung stehenden Fall mietete die Klägerin für die Durchführung von Filmproduktionen zahlreiche Ausstattungsgegenstände wie etwa Kostüme, Requisiten und Kamerasysteme an, ohne dass ein Verschleiß während der in der Regel 30 Tage andauernden Dreharbeiten eintrat.Das Finanzamt rechnete dem Gewinn der Klägerin aus Gewerbebetrieb die Mietaufwendungen anteilig wieder hinzu. § 8 Nr. 1 Buchstabe d Gewerbesteuergesetz - GewStG - sieht eine Hinzurechnung von einem Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vor, welche im Eigentum eines anderen stehen. Da gemietete... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16.10.2012
- I B 128/12 -
Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
BFH hält Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes im Gegensatz zum FG Hamburg für nicht verfassungswidrig
Die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes (§ 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG) sind voraussichtlich nicht verfassungswidrig. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Die Entscheidung erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund "summarischer Prüfung"; der Bundesfinanzhof hat danach keine "ernstlichen Zweifel", dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist.
Mit seinem Beschluss widerspricht der Bundesfinanzhof einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg, das von der Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnungsvorschriften überzeugt ist und deswegen durch einen vielbeachteten Beschluss vom 29. Februar 2012 (AZ: 1 K 138/10) das Bundesverfassungsgericht zur Durchführung einer Normenkontrolle angerufen hat.Der zugrunde liegende... Lesen Sie mehr