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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hitzetod“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.2016
- 30 C 1675/16 (75) -

Schadens­ersatz­anspruch nach Hitzetod des Hundes beim Ausführenlassen durch einen Dritten

Kein Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Tiereinäscherung

Dem Halter eines Hundes steht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn sein Hund beim Ausführenlassen durch einen Dritten einen Hitzetod stirbt. Jedoch kann er nicht die Kosten für die Einäscherung des Hundes ersetzt verlangen, sondern lediglich die Kosten für die Übergabe des Kadavers an die kommunalen Tier­körper­beseitigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer urlaubsbedingten Abwesenheit im August 2015 übergab der Halter einer französischen Bulldogge den Hund einer Bekannten, damit sich diese um ihn kümmern konnte. Er gab ihr dabei unter anderem die Anweisung den Hund nur angeleint auszuführen. Zur Mittagszeit an einem sehr heißen Tag konnte die Bekannte arbeitsbedingt nicht mit dem Hund ausgehen, so dass sie ihre Mitbewohnerin bat, mit dem Tier rauszugehen. Diese kam dem auch nach. Da sie den Hund aber unangeleint ausführte, entwischte ihr der Hund. Erst am späten Nachmittag wurde der Hund aufgefunden. Die herbeigerufene Tierrettung konnte nur... Lesen Sie mehr