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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Holzofen“ veröffentlicht wurden
Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2019
- 10 S 71/19 -
Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt
Ölhaltiger Ruß führt trotz Rußpartikelfilter zu schwer entfernbaren Verunreinigungen auf Terrassen und Möbeln in der Nachbarschaft
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria in Ulm gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Ulm dem Gastwirt den Weiterbetrieb seines Holzofens wegen der ölhaltigen Rußflocken untersagt, die trotz des zwischenzeitlichen Einbaus eines Rußpartikelfilters weiter aus dem Schornstein austräten und die zu schwer entfernbaren Verunreinigungen auf Terrassen und Möbeln in der Nachbarschaft führten und teilweise durch geöffnete Fenster sogar in Wohnungen in der Nachbarschaft hineingelangten.Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führte zur Begründung seines Beschlusses im Wesentlichen aus, dass die Behauptung des Gastwirts, die Rußpartikelimmissionen seien mittlerweile durch den Einbau... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.05.2014
- S 18 AS 1411/11 -
Jobcenter kann zur Kostenübernahme für Beschaffung und Einbau von Heizkörpern oder Öfen in Mietwohnung verpflichtet werden
Erforderliche Kosten zur Herstellung der Bewohnbarkeit der Unterkunft stellen zu übernehmende Kosten der Unterkunft dar
Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der Kläger hatte laut Mietvertrag eine Wohnung ohne Heizung angemietet. Die bei Anmietung der Wohnung vorhandene Nachtspeicherheizung hatte er gegen eine Ablösesumme vom Vormieter übernommen. Nachdem diese während der Mietzeit defekt geworden waren, beschaffte sich der Kläger Gasöfen, welche er in der Wohnung installieren ließ. Die Kosten für die Öfen sowie die für die Abholung entstandenen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2010
- 1 A 10876/09.OVG -
Anwohner muss Beeinträchtigungen durch Holzofen des Nachbarn hinnehmen
Betrieb des Ofens erfolgt ohne Verletzung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen
Genügt ein in einem Privathaushalt installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, hat der Nachbar die von dem Ofen ausgehenden Belästigungen regelmäßig als zumutbar hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Beigeladene richtete einen Dauerbrennofen für feste Brennstoffe (hier Holz) in seinem Wohnzimmer ein und brachte ein Edelstahlrohr als Schornstein an der Hauswand an. Der Bezirksschornsteinfeger bestätigte die Vereinbarkeit der Anlage mit den einschlägigen Vorschriften. Der Kläger, Eigentümer eines ca. 5 m entfernten Wohnhausgrundstücks, forderte die Behörde zur Stilllegung des... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 09.07.2009
- 8 U 40/09 -
Versicherung muss bei Brandschaden wegen selbst eingebautem Holzofen nicht zahlen
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles durch Brand eines Ofens
Wer in seiner Wohnung die Öl- oder Gasheizung durch einen Kachel- oder sonstigen Holzofen ersetzen will, sollte das lieber Fachhandwerkern überlassen. Kommt es nämlich wegen eines unsachgemäß installierten Ofens zu einem Gebäudebrand, muss die Versicherung meist nicht zahlen.
Diese Erfahrung musste kürzlich ein Hausbesitzer vor dem Oberlandesgericht Celle machen. Er hatte einen Ofen in der Küche zirka 50 Zentimeter unter einer Dachschräge selbst montiert. Auch das Eisenrohr vom Ofen zum Schornstein verlegte er selbst. Dabei zog er das Rohr durch eine Rigips-Wand, die wiederum mit Holzverlattungen befestigt war. Da der Abstand des Ofenrohrs zu den Holzverschalungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 20.10.2008
- 4 K 788/08.NW -
Sauna mit Holzofen muss mindestens drei Meter Grenzabstand einhalten
Ausnahmen bei Grenzabständen nur bei Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten zulässig
Eine Sauna mit Holzofen darf in Rheinland-Pfalz nur betrieben werden, wenn ein Abstand von mindestens drei Meter zum Nachbargrundstück eingehalten wird. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Im entschiedenen Fall hatte der Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in einem Abstand von ca. 2,50 m zur Grundstücksgrenze ein 2,25 m x 2,45 m x 3 m großes Saunagebäude mit Holzofen errichtet. Den Ofen hatte er durch ein Rohr mit einem bereits seit längerem vorhandenen Kamin verbunden. Dieser wurde bisher lediglich gelegentlich als offener Kamin zum Grillen genutzt.... Lesen Sie mehr
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