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Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2018
- 472 C 23258/17 -
MietpreisCheck von ImmobilienScout24 ist nicht mit Mietspiegel vergleichbar
Mieterhöhungsverlangen auf Grundlage des MietpreisChecks genügt nicht gesetzlichen Vorgaben
Ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen, das mit dem MietpreisCheck von ImmobilienScout24 begründet wird, erfüllt nicht die formalen Anforderungen und ist daher unwirksam. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit ist der Beklagte seit 1. Dezember 2012 Mieter einer Wohnung von 98,43 qm. Die Miete beträgt seit Vertragsbeginn unverändert 1.189,20 Euro netto kalt bzw. 1.824,20 Euro brutto warm.Die Klägerin meint, dass ihr Mieterhöhungsverlangen vom 12. Juni 2017 der gesetzlichen Form genüge. Den Mietspiegel für die Landeshauptstadt München könne man aufgrund fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranziehen. Da für München auch keine Mietdatenbank existiere und aufgrund der städtebaulichen Verfehlungen der Landeshauptstadt München auch keine Vergleichswohnungen gefunden werden könnten, sei die Klägerin gezwungen gewesen,... Lesen Sie mehr
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