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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Informationsstand“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 26.07.2013
- 4 K 2412/12 -

Gemeinnützigkeit eines Vereins nicht erforderlich für Aufstellen eines Informationsstands in der Fußgängerzone

Gemeinnützigkeit stellt kein zulässiges Abgrenzungs­kriterium für Ablehnung einer straßenrechtlichen Sonder­nutzungs­erlaubnis dar

Eine Stadt darf einem Verein nicht die Aufstellung eines Informationsstandes in der Fußgängerzone mit dem Argument verwehren, der Verein sei steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Tierschutzverein gegen die Stadt Freiburg, nachdem diese ihm eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Informationsstandes in der Fußgängerzone (Kaiser-Joseph-Straße/ Ecke Schiffstraße) in der Zeit vom 17. bis 19. September 2012 mit dem Argument verweigert hatte, er sei vom Finanzamt steuerrechtlich nicht als gemeinnützig anerkannt.Das Verwaltungsgericht Freiburg stellte nachträglich fest, dass die Ablehnung mit dieser Begründung rechtswidrig war und das Recht des Klägers auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag verletzt habe. Die Stadt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 28.02.2008
- 4 K 1702/07 -

Keine Erlaubnis für kommerziellen Infostand einer Umweltorganisation in der Innenstadt

Zu Recht hat die Stadt Freiburg einer GmbH die Erlaubnis für einen Infostand in der Innenstadt verweigert, die dort professionell und kommerziell aktiv Mitglieder für eine gemeinnützige Umweltorganisation werben wollte. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.

Beantragt hatte die GmbH die Erteilung einer mehrtägigen straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zum Betrieb eines 0,5 m² großen Infostandes am Münsterplatz vor der Stadtbücherei bzw. an anderer geeigneter Stelle im Stadtzentrum. Sie wollte dort im Auftrag einer großen, bundesweit aktiven gemeinnützigen Umweltorganisation nicht nur Passanten über die Arbeit der Organisation informieren... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.08.2007
- BVerwG 6 C 22.06 -

BVerwG: Auch ein Informationsstand kann eine Versammlung darstellen

Versammlungsfreiheit für "Klagemauer" gegen den Irakkrieg

Die Veranstaltung zu dem Thema "Gegen die Militärintervention im Irak und anderswo", die im Mai 2003 in Berlin hätte stattfinden sollen, war eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. und damit im Sinne des Grundgesetzes war.

Der Kläger meldete bei dem Polizeipräsidenten in Berlin für die Zeit vom 8. bis 26. Mai 2003 eine Veranstaltung zu dem genannten Thema an. Ziel der Veranstaltung sollte es sein, Menschen zu einer Äußerung über ihre Haltung zur Militärintervention im Irak zu bewegen. Hierzu sollten sie auf Karten schriftliche Meinungsäußerungen abgeben, die dann an einer Lattenkonstruktion, die vom Kläger als "Klagemauer"... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 17.08.2007
- 2 G 1196/07  -

NPD-Infostand zur Landtagswahl 2008 ist zulässig

Keine Anhaltspunkte für Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Das Verwaltungsgericht Kassel verpflichtet auf Antrag des NPD Kreisverbandes Waldeck/Schwalm-Eder die Stadt Bad Wildungen, einen Infostand der NPD zur Landtagswahl 2008 am 18. August 2007 in der Zeit von 10.00 h bis 14.00 h auf dem Postplatz in Bad Wildungen vorläufig zu dulden.

Mit Fax vom 12.08.2007 meldete der NPD Kreisverband Waldeck/Schwalm-Eder bei der Stadt Bad Wildungen die Aufstellung eines Info-Standes zum Thema Landtagswahl 2008 am Samstag 18.08.2007 in der Zeit von 10 h bis 18 h auf den Postplatz in Bad Wildungen an.Die nach Auffassung der Stadt Bad Wildungen hierfür erforderliche Erlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 07.06.2007
- 6 B 163/07 -

Angst vor gewalttätigen Auseinandersetzungen: Gericht bestätigt Verbot für Infostand der NPD in Wolfsburger Fußgängerzone

Aktion kann auch an einem anderen Tag statt finden - kein plausibler Grund für tagespolitischen Anlass

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Partei erreichen wollte, dass ihr ein Informationsstand am 8. Juni in der Wolfsburger Fußgängerzone genehmigt wird. Zuvor hatte die Stadt Wolfsburg die Genehmigung wegen Gefahren für die öffentliche Sicherheit verweigert.

Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen sei die Stadt zu Recht davon ausgegangen, dass bei Aufstellung des Informationsstandes erhebliche Gefahren für die Sicherheit des Verkehrs im Bereich Hollerplatz/Porschestraße wegen drohender gewalttätiger Auseinandersetzungen der politischen Lager entstehen könnten, führte das Verwaltungsgericht Braunschweig aus. Nach polizeilichen Erkenntnissen... Lesen Sie mehr