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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Internetrecherche“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.03.2021
- 26 Sch 18/20 -
Eigene Internetrecherchen des Schiedsgerichts im Schiedsspruch verwertbar
OLG Frankfurt am Main zu einem Schiedsspruch zweier Pharmaunternehmen
Im Schiedsverfahren kann das Schiedsgericht dem Schiedsspruch auch Ergebnisse eigener Internetrecherchen zugrunde legen. Ob das Schiedsgericht verspäteten Vortrag zu Recht berücksichtigt hat, ist im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nicht zu prüfen. Das Erforschen der materiellen Wahrheit geht insoweit dem Interesse an dem Einhalten von Verspätungsvorschriften vor. Das OLG erklärte mit am 26.03.2021 veröffentlichter Entscheidung einen Schiedsspruch zwischen zwei Pharmaunternehmen über gut 140 Mio. € für vollstreckbar.
Die Antragstellerin ist eine österreichische pharmazeutische Gesellschaft, die auf Arzneimittel für seltene Krankheiten spezialisiert ist. Die taiwanesische Antragsgegnerin ist eine Biotechnologie-Gesellschaft und Inhaberin aller Rechte an einem Alpha-Interferon. Die Zusammenarbeit der Parteien betraf die kommerzielle Nutzung dieses Wirkstoffes zur Entwicklung eines Medikaments u.a. gegen seltene Blutkrebsarten. Die Parteien schlossen einen Lizenz- und Herstellungsvertrag. Darin verpflichtete sich die Antragsgegnerin u.a. dazu, der Antragstellerin die Lizenz zur Nutzung in klinischen Studien zu erteilen, während die Antragstellerin die für eine Zulassung in Europa erforderlichen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 16.04.2015
- 11 ZB 15.171 -
Ohne Hinweis des Fahrzeughalters ist Behörde nicht zur Internetrecherche vor Anordnung einer Fahrtenbuchauflage verpflichtet
Internetrecherche regelmäßig keine angemessene und zumutbare Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung
Behörden sind grundsätzlich nicht verpflichtet vor Anordnung einer Fahrtenbuchauflage eine Internetrecherche zwecks Identifizierung des Fahrers vorzunehmen, wenn der Fahrzeughalter eine Mitwirkung verweigert und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen. Eine Internetrecherche stellt regelmäßig keine angemessene und zumutbare Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2014 ein Firmenfahrzeug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Da der Geschäftsführer der GmbH eine Mitwirkung zur Identifizierung des Fahrers des Fahrzeugs verweigerte, wurde im Juli 2014 gegen die GmbH die Führung eines Fahrtenbuchs für sechs Monate angeordnet. Die GmbH hielt dies für unzulässig und klagte daher gegen die... Lesen Sie mehr
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