Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Judenstern“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Judenstern“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 07.09.2023
- 1 ORs 10/23 -
"Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook keine strafbare Volksverhetzung
Straftatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben
Nicht jede Äußerung die unangebracht und moralisch anstößig ist, stellt ein strafbares Verhalten dar. "Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook gebe es weder einen Bezug zu einer konkreten Völkermordhandlung noch sei das Bild geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, so das OLG Braunschweig.
Der Angeklagte veröffentlichte Ende 2020 auf seinem Facebook-Profil einen sechseckigen gelbfarbenen Stern mit der Aufschrift „Nicht Geimpft“ auf hellblauem rechteckigen Hintergrund. Er hat damit auf seine eingeschränkte Lebenssituation infolge der Regelungen in der Corona Pandemie aufmerksam machen wollen.Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld hat den Angeklagten in einem daraufhin eingeleiteten Strafverfahren von dem Vorwurf der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) freigesprochen. Das Verhalten des Angeklagten sei zweifelsohne unangebracht und geschmacklos, erfülle aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021
- Ss 72/20 (2/21) -
Ersetzung des Worts "Jude" in Judenstern mit "nicht geimpft", "AFD Wähler", "SUV Fahrer" und "Islamophop" nicht wegen Volksverhetzung oder Beleidigung strafbar
Zulässige Instrumentalisierung des Judensterns zwecks kritischer Auseinandersetzung
Die Instrumentalisierung des Judensterns durch die Ersetzung des Worts "Jude" mit "nicht geimpft", "AFD Wähler", "SUV Fahrer" und "Islamophop" im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung stellt ohne weiteres keine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB oder Beleidigung der unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft verfolgten Juden nach § 185 StGB dar. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte im Oktober 2019 auf ihrem Facebook-Profil einen Text veröffentlicht, der sich kritisch mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Impfgegnern, AfD-Wählern, SUV-Fahrern und Islamkritikern auseinandersetzte. Zudem postete sie ein Foto mit einem Judenstern, auf dem anstatt das Wort "Jude" die Wörter "nicht geimpft", "AFD Wähler",... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Judenstern“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »