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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „K.O.-Tropfen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Augsburg, Urteil vom 28.04.2023
- 3 KLs 201 Js 109552/22 -
Durchsetzung des Geschlechtsverkehrs mittels Einsatzes von K.O.-Tropfen stellt besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung dar
Verabreichung von Oxazepam birgt erhebliches Gefährdungspotential
Wer K.O.-Tropfen einsetzt, um damit den Widerstand des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs zu überwinden, kann sich wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB) strafbar machen. Die Verabreichung von Oxazepam birgt ein erhebliches Gefährdungspotential. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2022 verabreichte ein Mann einer Frau in einem starken Tee aufgelöstes Oxazepam. Die Frau sollte durch das narkotisierende Mittel einschlafen, so dass der Mann ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr mit der Frau haben konnte.Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB). Die Verabreichung des Betäubungsmittels habe hier eine erhebliche Gefährlichkeit aufgewiesen, da die Dosierung deutlich über dem ambulanten therapeutischen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom
- 1 A 130/08 -
Betrunkene muss Polizeieinsatz zahlen
Verabreichung von Drogen durch unbekannte Dritte konnte nicht nachgewiesen werden
In einem Verfahren musste sich das Verwaltungsgericht Göttingen mit dem in jüngster Zeit vermehrt aufkommenden Vortrag von Rechtsschutzsuchenden beschäftigen, Ihnen seien von Dritten Drogen verabreicht worden, so dass belastende Verwaltungsakte gegen sie nicht hätten ergehen dürfen.
Im vorliegenden Fall war eine stark alkoholisierte Frau weinend und schluchzend an einer Bushaltestelle angetroffen und von zwei alarmierten Polizeibeamten nach Hause gebracht worden. Für diesen Einsatz stellte das Land Niedersachsen der Klägerin 115,00 Euro in Rechnung. Die Klägerin wandte dagegen ein, sie habe den Einsatz nicht veranlasst. Vielmehr habe sie den dringenden Verdacht,... Lesen Sie mehr
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