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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kappungsgrenze“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Entscheidung vom 27.01.2016
- 220 C 409/15 -
Unzulässige Erhöhung der Stellplatzmiete bei bereits überschrittener Kappungsgrenze durch Erhöhung der Wohnungsmiete
Abstellen auf ortsübliche Vergleichsmiete für gesamtes Mietobjekt bei einheitlichem Mietverhältnis von Stellplatz und Wohnung
Ist die Kappungsgrenze bereits durch die Erhöhung der Wohnungsmiete überschritten, so ist eine weitere Erhöhung der Stellplatzmiete unzulässig, wenn ein einheitlicher Mietvertrag von Stellplatz und Wohnung vorliegt. In diesem Fall ist auf die ortsübliche Vergleichsmiete für das gesamte Mietobjekt abzustellen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 verlangte die Vermieterin einer Wohnung von ihrem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Zugleich wurde dem Mieter mitgeteilt, dass die Miete für den Pkw-Stellplatz ebenfalls angehoben wird. Der Mieter hielt dies für unzulässig, da bereits durch die Erhöhung der Wohnungsmiete die Kappungsgrenze überschritten war. Der Mieter stimmte daher nur der Erhöhung der Wohnungsmiete zu. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und erhob Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Erhöhung der Stellplatzmiete.Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe gegen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Waiblingen, Urteil vom 12.08.2011
- 8 C 969/11 -
Ermittlung der Kappungsgrenze: Als Miete gilt gezahlte Miete abzüglich Betriebskostenvorauszahlungen und Betriebskostenpauschalen
Vorliegen einer Inklusiv-, Teilinklusiv- oder Nettomiete unerheblich
Im Rahmen der Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB gilt als Miete, die gezahlte Miete abzüglich der Betriebskostenvorauszahlungen und -pauschalen. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob eine Inklusiv-, Teilinklusiv- oder Nettomiete vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Waiblingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Vermieterin einer Wohnung im April 2011 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mieterin lehnte eine Zustimmung aber ab und berief sich darauf, dass die verlangte Miete über der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB liege. Da die Vermieterin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2015
- VIII ZR 266/14 -
Auch bei Wohnflächenabweichung darf Mieterhöhung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze erfolgen
Grundsätzlich ist tatsächliche Wohnfläche unabhängig von Angaben im Mietvertrag entscheidend
Der Bundesgerichtshof hat - unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mieter einer 5-Zimmer-Wohnung der Klägerin in Berlin. Im Mietvertrag sind die Wohnfläche mit 156,95 qm und die monatliche Miete mit 811,81 DM angegeben. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche 210,43 qm.Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung der derzeitigen Bruttokaltmiete von 629,75 Euro auf... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2015
- VIII ZR 217/14 -
Kappungsgrenze von 15 % bei Mieterhöhungen in Berlin zulässig
Bundesgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 7. Mai 2013 rechtmäßig ist. Im gesamten Stadtgebiet von Berlin ist daher die geltende allgemeine Kappungsgrenze für die Erhöhung von Bestandsmieten in Wohnraummietverhältnissen für die Dauer von fünf Jahren von 20 % auf 15 % herabgesetzt (§ 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB*).
Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 2007 Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin-Wedding. Mit Schreiben vom 1. September 2013 forderte der Kläger vom Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Miete um 20 %. Er hält die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung insbesondere deswegen für unwirksam, weil diese die Kappungsgrenze für das gesamte Stadtgebiet... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.06.2015
- 1 BvR 1360/15 -
Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig
Wohnungseigentümer muss aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes zunächst Zivilrechtsweg beschreiten
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die "Mietpreisbremse" und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes muss der Beschwerdeführer zunächst den Zivilrechtsweg beschreiten. Mit der Entscheidung erledigt sich zugleich der Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des Gesetzes.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zum 1. Juni 2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 in Kraft getreten. Hierdurch wird u. a. die „Mietpreisbremse“ eingeführt. Nach § 556 d Abs. 1 BGB darf die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei neu abgeschlossenen Wohnraummietverträgen um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 16.06.2015
- Vf. 12-VII-14 -
Kappungsgrenze von 15 % bei Mieterhöhungen in mehreren Bayerischen Städten zulässig
Herabgesetzte Kappungsgrenze mit bayerischer Verfassung vereinbar
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Regelung, wonach in 89 bayerischen Städten und Gemeinden die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen 15 % beträgt, nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung verstößt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 558 Abs. 3 BGB dürfen Wohnungsmieten innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 20 % erhöht werden (Kappungsgrenze). Der Prozentsatz beträgt 15 %, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 03.03.2014
- 22d C 175/13 -
Kein Recht der Zivilgerichte zur Überprüfung der Kappungsgrenzen-VO auf ihre Wirksamkeit
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
Die Zivilgerichte sind nicht dafür zuständig die Kappungsgrenzen-VO auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Vielmehr ist dies Aufgabe der Verwaltungsgerichte. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung im September 2013 ein Mieterhöhungsverlangen von seinem Vermieter. Die Miete sollte danach um 20 % der Nettokaltmiete steigen. Der Mieter hielt dies unter Verweis auf die Berliner Kappungsgrenzen-VO für unzulässig. Nach dieser besteht seit Mai 2013 für eine Mieterhöhung eine Kappungsgrenze von 15 %. Der Vermieter hielt... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2014
- 67 S 121/14 -
Wohnraummiete in Berlin darf nur um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden
Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam
Die Wohnraummiete in Berlin darf nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7. Mai 2013 nur noch um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Der Berufungskläger hatte mit seiner vom Amtsgericht Wedding zugelassenen Berufung geltend gemacht, dass die Wohnraummiete in Berlin auch weiterhin gemäß § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden könne. Dem ist das Landgericht Berlin allerdings nicht gefolgt.Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es Sache der Zivilgerichte... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 08.01.2014
- 14 S 25592/13 -
Anzuwendende Kappungsgrenze bestimmt sich nach Zugangszeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens
Bestmögliche Rechtssicherheit wird dadurch erlangt
Im Rahmen einer Mieterhöhung ist die Kappungsgrenze anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens in Kraft war. Dies gewährleistet eine bestmögliche Rechtssicherheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht München I hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging bei einer Wohnungsmieterin am 14. Mai 2014 ein Mieterhöhungsverlangen ein. Einen Tag später, am 15. Mai 2014, trat eine Kappungsgrenzesenkungsverordnung (KappungsgrenzeVO) in Kraft. Diese bestimmte die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 %, statt den zuvor geltenden 20 %. Zwischen der Mieterin und der Vermieterin bestand nachfolgend Streit, welche... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 10.12.2013
- 63 S 192/13 -
Zeitpunkt des Zugangs eines Mieterhöhungsverlangens bestimmt anzuwendende Kappungsgrenze
Andernfalls Vorliegen einer unzulässigen Rückwirkung möglich
Im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens ist die Kappungsgrenze anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens beim Mieter galt. Andernfalls kann es zu einer unzulässigen Rückwirkung kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien über die Anwendung der richtigen Kappungsgrenze. Während die Mieter meinten, die Kappungsgrenze betrage aufgrund der zu § 558 Abs. 3 BGB erlassenen Verordnung in der seit dem 1. Mai 2013 geltenden Fassung nur noch 15 %, vertrat die Vermieterin die Ansicht, dass die Kappungsgrenze der bis zum 30. April 2013 geltenden... Lesen Sie mehr
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