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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 03.03.2014
- 22d C 175/13 -
Kein Recht der Zivilgerichte zur Überprüfung der Kappungsgrenzen-VO auf ihre Wirksamkeit
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
Die Zivilgerichte sind nicht dafür zuständig die Kappungsgrenzen-VO auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Vielmehr ist dies Aufgabe der Verwaltungsgerichte. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung im September 2013 ein
Anwendbarkeit der Kappungsgrenzen-VO
Das Amtsgericht Wedding entschied gegen den Vermieter. Er habe die Miete nicht um 20 % erhöhen dürfen. Denn die
Fehlende Zuständigkeit der Zivilgerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit der VO
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei es nicht Aufgabe der
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sachgerecht
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2014
Quelle: Amtsgericht Wedding, ra-online (zt/GE 2014, 593/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 593 GE 2014, 593
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Dokument-Nr. 18723
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