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Amtsgericht Köln, Entscheidung vom 27.01.2016
- 220 C 409/15 -
Unzulässige Erhöhung der Stellplatzmiete bei bereits überschrittener Kappungsgrenze durch Erhöhung der Wohnungsmiete
Abstellen auf ortsübliche Vergleichsmiete für gesamtes Mietobjekt bei einheitlichem Mietverhältnis von Stellplatz und Wohnung
Ist die Kappungsgrenze bereits durch die Erhöhung der Wohnungsmiete überschritten, so ist eine weitere Erhöhung der Stellplatzmiete unzulässig, wenn ein einheitlicher Mietvertrag von Stellplatz und Wohnung vorliegt. In diesem Fall ist auf die ortsübliche Vergleichsmiete für das gesamte Mietobjekt abzustellen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 verlangte die Vermieterin einer
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung der Stellplatzmiete
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe gegen den Mieter kein Anspruch auf
Kein Zustimmungsanspruch bei getrennten Mietverhältnissen
Das Amtsgericht wies ergänzend darauf hin, dass selbst für den Fall von getrennt vorliegenden Mietverhältnissen kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 329 WuM 2017, 329
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Dokument-Nr. 24964
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