die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kinderwunschbehandlung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 29.12.2022
- 4 O 373/21 -
Private Krankenversicherung muss Kosten einer heterologen Insemination einer transidenten Person übernehmen
Vorliegen einer "organisch bedingten Sterilität" im Sinne der Versicherungsbedingungen
Ist eine heterologe Insemination bei "organisch bedingter Sterilität" vom Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung umfasst, so müssen die Kosten einer Kinderwunschbehandlung einer transidenten Person übernommen werden. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 beantragte ein transidenter Mann von seiner privaten Krankenversicherung die Übernahme der Kosten einer heterologen Insemination. Der Mann verfügte weder über funktionsfähige weibliche Fortpflanzungsorgane noch Hoden und die weiteren inneren Geschlechtsorgane wie Nebenhoden oder Samenleiter. Die Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme ab, da ihrer Meinung nach keine "organisch bedingte Sterilität" im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliege. Der Mann nahm die Kinderwunschbehandlung daraufhin auf eigene Kosten auf und klagte anschließend auf Erstattung der Kosten.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 10.11.2021
- B 1 KR 7/21 R -
Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse
Kassenleistung setzt krankheitsähnliches Zeugungsunvermögen voraus
Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind nach § 27 a Absatz1 Nummer 4 SGB V nur dann der Krankenbehandlung und damit den Leistungen der Krankenversicherung zuzurechnen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden (sogenannte homologe Insemination). Der Gesetzgeber ist von Verfassung wegen nicht gezwungen, auch eine Kinderwunschbehandlung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.06.2020
- 1 K 3722/18 E -
Aufwendungen für künstliche Befruchtung auch für alleinstehende Frau als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Auch Samenspende als Teil der Behandlung erstattungspflichtig
Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. Dies hat das Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 24. Juni 2020 entschieden.
Bei der im Streitjahr 40 Jahre alten Klägerin, die zu ihrem Beziehungsstatus keine Angaben macht, wurde eine krankheitsbedingte Fertilitätsstörung (Unfruchtbarkeit) festgestellt. In ihrer Einkommensteuererklärung machte sie Kosten für eine Kinderwunschbehandlung in Höhe von ca. 12.000 €, worin auch Aufwendungen für eine Samenspende enthalten sind, als außergewöhnliche Belastungen geltend.... Lesen Sie mehr