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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011
- S 13 VK 7924/09 -
Mobbing eines Kriegsopfers am Arbeitsplatz: Keine Folge der kindlichen Schädigung
Psychische Beeinträchtigungen durch Mobbing wegen Behinderung kein ausreichender Grund für Gewährung der Kriegsopferrente
Wer wegen einer in der Kindheit erlittenen Schädigung in späteren Jahren in Mitbestimmungsgremien am Arbeitsplatz mitwirkt und sich dann als freigestellter Betriebsrat gemobbt sieht, kann psychische Schäden hieraus nicht erfolgreich als Folge der kindlichen Schädigung geltend machen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
In dem vorliegenden Fall kam der Kläger als Kind im Zweiten Weltkrieg im Gefolge eines alliierten Bombenangriffs zu Schaden. Jahrzehnte später sah sich der Schwerbehinderte Auseinandersetzungen an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt, bei denen auch abfällig über seine Behinderung gesprochen worden sein soll. Der Kläger machte daraufhin psychische Beeinträchtigungen geltend, die er letztlich auf die kindliche Schädigung zurückführte. Eine Anerkennung als Kriegsopfer wegen Hinken durch Bein-/Hüftschäden und eine teilweise Rentenzahlung lagen bereits vor.Die auf Gewährung einer weitergehenden Kriegsopferrente gerichtete Klage wurde... Lesen Sie mehr
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