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Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 19.01.2011
- 2 U 468/10 -
Supermarkt haftet nicht für Sturz über unbefestigte Fußmatte im Eingangsbereich
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Lebensmittelhändlers / Ausschließliche Mitschuld des Kunden bei Stolpern über die Fußmatte
Das Auslegen einer Fußmatte vor einem Supermarkt ohne Befestigung mit einem Klebeband stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Wer nach Bemerken eines Widerstandes dennoch versucht mit seinem Einkaufswagen über die Fußmatte zu fahren und dabei zu Fall kommt, trägt ein die Haftung ausschließendes Mitverschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegende Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls. Die Beklagte betrieb einen Lebensmittelladen. Nach ihrem Einkauf wollte die Klägerin ihren Einkaufswagen zurück in das Geschäft schieben. Dabei überfuhr sie eine vor dem Geschäft liegende Fußmatte (Schmutzmatte) und blieb mit dem Einkaufswagen an dieser hängen. Sie versuchte gleichwohl den Wagen über die Matte zu fahren. Dadurch geriet sie aber ins Schlingern, stürzte und verletzte sich. Der Unfall ereignete sich im Januar. Das Landgericht Trier wies die Klage ab. Hiergegen wendete sich die Berufung der Klägerin.... Lesen Sie mehr
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