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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Klingeltöne“ veröffentlicht wurden
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2016
- T-408/15 -
"Plim Plim" - Standardklingelton kann wegen seiner Banalität nicht als Unionsmarke eingetragen werden
Klingelton bleibt Verbraucher nicht im Gedächtnis
Das Gericht der Europäischen Union hat bestätigt, dass ein Standardklingelton (Alarm- oder Telefonklingelton) wegen seiner Banalität nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann.
Im Jahr 2014 meldete die brasilianische Gesellschaft Globo Comunicação e Participações den Klingelton "Plim Plim" u. a. für Träger zur Verbreitung von Informationen auf elektronischem und mündlichem Wege sowie mittels Fernsehens (z. B. Anwendungen für Tabletcomputer und Smartphones) beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, ehemals HABM) als Unionsmarke an.Das Hörzeichen sollte im Wesentlichen als Alarm- oder Telefonklingelton verwendet werden. Das EUIPO lehnte die Eintragung dieses Hörzeichens als Unionsmarke ab, weil ihm die Unterscheidungskraft fehle. So handele es sich bei der angemeldeten Marke um einen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008
- I ZR 23/06 -
Nutzung eines Songs als Klingelton: GEMA-Lizenz ausreichend
Komponist muss nicht gesondert zustimmen
De Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.
Die Beklagte bietet das Musikstück "Rock my life" als Klingelton für Mobiltelefone an. Der Kläger ist der Komponist dieses Werkes. Der Kläger hat der GEMA die Wahrnehmung seiner Nutzungsrechte an dem Musikstück überlassen. Die Beklagte ist der Auffassung, die GEMA sei damit berechtigt, die Nutzung des Musikstücks als Klingelton zu lizenzieren. Sie hat behauptet, eine entsprechende Lizenz... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 28.07.2008
- 12 C 52/08 -
Klingelton-Abo durch Minderjährige ist unwirksam
Gericht sieht Fehler des Klingelton-Anbieters in fehlender Altersüberprüfung
Minderjährige, die Klingelton-Abos abschließen, müssen für diese im Zweifelsfall nicht bezahlen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor. Auch die Eltern müssen die Kosten nicht übernehmen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater seiner Tochter ein Handy mit einem Laufzeitvertrag zur Verfügung gestellt. Dieser war Anschlussinhaber des Handys. Die Tochter schloss über das Handy und die Premium SMS-Nummer 33333 ein Klingeltonabonnement mit dem Anbieter Jamba.Hiervon erhielt der Vater mit der nächsten Mobilfunkrechnung Kenntnis und widersprach dem Abonnement.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2006
- I ZR 125/03 -
Zur Werbung von Handy-Klingeltönen in Jugendzeitschriften - BGH schränkt Werbung ein
Kosten müssen für Kinder und Jugendliche deutlich dargestellt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für teure Handy-Klingeltöne nur geworben werden darf, wenn auch die entstehenden Kosten deutlich werden.
Der Bundesgerichtshof hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände darüber zu entscheiden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet.... Lesen Sie mehr
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