die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Knock-out-Zertifikat“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.12.2021
- I R 24/19 -
Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte
Zertifikatsverluste unterliegen nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten steuerlich voll abziehbar ist und nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte unterfällt.
Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegen Verluste aus Termingeschäften grundsätzlich einem Ausgleichs- und Abzugsverbot, d.h. sie können nur sehr eingeschränkt mit Gewinnen aus eben solchen Geschäften verrechnet werden, sie mindern aber im Übrigen nicht die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer. Aus Sicht des Gesetzgebers ist es gerechtfertigt, für besonders riskante Geschäfte derartige Beschränkungen vorzusehen.Im Streitfall hatte die Klägerin, eine GmbH, von einer Bank ausgegebene Unlimited Turbo Bull Zertifikate erworben. Als sog. Knock-out-Zertifikate zeichneten sie... Lesen Sie mehr