wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „kochen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.03.2017
- 16 C 127/16 -

Keine Heizung, Warm­wasser­versorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung

Wohnungsmieter nicht zur Wartung der Heizung verpflichtet

Kommt es zu einem Ausfall der Gasversorgung und besteht deswegen nicht die Möglichkeit zu heizen, warmes Wasser zu erhalten und zu kochen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in den Wintermonaten von 85 % und in den Sommermonaten von 60 %. Ein Wohnungsmieter kann zudem nicht verpflichtet werden, die Heizung warten zu lassen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Gasverpuffung im April 2014 kam es zu einem Ausfall der Gasversorgung in einer Mietwohnung im Zeitraum von April 2014 bis Oktober 2015. Die Mieterin war infolge dessen nicht in der Lage zu heizen, warmes Wasser zu benutzen oder zu kochen. Sie beanspruchte daher eine Mietminderung in Höhe von 85 % in den Wintermonaten und in Höhe von 30 % in den Sommermonaten. Der Vermieter wies dies zurück. Er führte an, dass die Mieterin aufgrund des Mietertrags dazu verpflichtet gewesen sei, den Gasofen warten zu lassen. Da sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, sei es zu der Gasverpuffung gekommen.... Lesen Sie mehr