die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „konservative Behandlungsmethoden“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.02.2013
- L 1 KR 391/12 -
Medizinisch notwendige Fettabsaugung im Krankenhaus wird auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt
Krankenkasse muss stationäre Liposuktion bezahlen
Ist eine stationäre Fettabsaugung medizinisch notwendig, kann sich die Krankenkasse nicht darauf berufen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht in Richtlinien empfohlen hat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall litt eine 29-jährige Frau aus Nordhessen an Armen, Beinen und Gesäß an einer schmerzhaften Fettgewebsvermehrung, einem so genannten Lipödem. Sie beantragte bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Fettabsaugung (Liposuktion).Die Krankenkasse verwies darauf, dass die konservativen Therapiemöglichkeiten wie z.B. Gewichtsreduktion und Lymphdrainagen noch nicht ausgeschöpft seien. Die Frau ist hingegen der Ansicht, dass die bei ihr vorliegende Form des Lipödems II. Grades nicht durch Gewichtsreduktion verringert werden könne. Ferner würden Lymphdrainage wie auch Kompressionsstrümpfe lediglich eine temporäre Linderung bewirken.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 15.08.2010
- S 40 KR 313/07 -
Operative Magenbandverkleinerung als Kassenleistung nur nach integrierter Adipositastherapie
Es müssen erst alle geeigneten konservativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft sein
Die Krankenkassen müssen nur die Kosten einer operativen Magenbandverkleinerung für übergewichtige Versicherte tragen, wenn zuvor unter ärztlicher Anleitung eine sechs- bis zwölfmonatige integrierte Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie stattgefunden hat. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte eine 49- jährige Versicherte aus Dortmund gegen ihre Krankenkasse geklagt, ihr eine minimalinvasive operative Magenverkleinerung (Magenband) als Sachleistung zu gewähren.Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Trotz eines erheblichen Übergewichts der Klägerin mit einem BMI von über 40kg/m² und Begleiterscheinungen in... Lesen Sie mehr