die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kunsturhebergesetz (KUG)“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2019
- 15 A 4753/18 -
OVG Münster stärkt Rechte von Demonstranten: Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Veröffentlichung von Fotos durch Polizeibeamte stellt Eingriff in das Versammlungsgrundrecht dar
Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster mit Urteil vom 17.09.2019 (Az.: 15 A 4753/18) entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Auf den veröffentlichten Fotos sind die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Mit ihrer Klage begehren sie die Feststellung, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Klage stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung des beklagten Landes hat keinen Erfolg.Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat das Anfertigen der Fotos, um diese im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit auf Twitter und Facebook zu publizieren, habe in das Versammlungsgrundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG eingegriffen. Polizeiliche Foto-... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 21.07.2016
- 1116 Cs 115 Js 115315/16 -
"Promibilder": Geldstrafe für Journalistin wegen Bildern in einer Zeitschrift
Ehefrau eines Moderators stellt keine Person der Öffentlichkeit dar
Eine Journalistin wurde wegen Verbreitung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die Angeklagte im vorliegenden Verfahren ist Redakteurin einer Zeitung. In einer Dezemberausgabe 2015 erschien ein Beitrag über die Ehefrau eines Moderators, dem auch Bilder der Frau beim Einkauf beigefügt waren. Die Frau stellte Strafantrag wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.Das Urteil führt aus, dass nach den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes Bilder... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.07.2015
- 1 BvR 2501/13 -
Identitätsfeststellung von Versammlungsteilnehmern nur bei konkreter Gefahr für polizeiliches Schutzgut zulässig
Eingriff in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt
Fertigt die Polizei Filmaufnahmen von einer Versammlung an, ist sie nicht ohne Weiteres berechtigt, die Identität von Versammlungsteilnehmern festzustellen, die die Polizeikräfte ihrerseits filmen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und hob hierzu ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen mangels ausreichender Begründung auf. Die Identitätsfeststellung ist nur bei konkreter Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut zulässig. Im vorliegenden Fall wären daher tragfähige Anhaltspunkte dafür erforderlich gewesen, dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen. Denn das Kunsturhebergesetz verbietet und bestraft nicht bereits die Anfertigung von Bildern, sondern erst deren unbefugte Verbreitung und Zurschaustellung.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens befand sich im Januar 2011 auf einer angemeldeten Versammlung, bei der die Polizei Ton- und Bildaufnahmen der Versammlungsteilnehmer anfertigte. Dort wurde er von Polizeibeamten aufgefordert, sich auszuweisen. Seine Begleiterin erweckte den Eindruck, als filme sie ihrerseits die eingesetzten Polizeibeamten. Der Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 28.01.2014
- 109 C 228/13 -
Selbst ernannter Ordnungshüter darf keine Fotos von Personen zur Beweissicherung machen
Grundrechtlich geschütztes Recht am eigenen Bild wird verletzt
Ein selbst ernannter Ordnungshüter darf zum Zwecke der Beweissicherung keine heimlichen Fotos von begangenen Ordnungswidrigkeiten machen. Denn dadurch verletzt er das Recht am eigenen Bild und damit das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Naturschutzgebiet war es unter anderem verboten Hunde unangeleint mit sich zu führen oder sie außerhalb von Wegen laufen zu lassen. Ein selbst ernannter Ordnungshüter fühlte sich berufen Verstöße gegen das Verbot zu dokumentieren. Dazu fertigte er zur Beweissicherung Fotoaufnahmen an, machte sich Notizen zum beobachteten Verhalten... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 25.06.2013
- 16 S 251/12 -
Reporter darf ohne Erlaubnis keine Fotos einer Beerdigung anfertigen
Unberechtigte Fotoaufnahmen begründen Persönlichkeitsverletzung / Pressefreiheit tritt dahinter zurück
Macht ein Reporter von einer Beerdigung unberechtigt Fotoaufnahmen, so liegt ein widerrechtlicher Eingriff in die Privatsphäre der Trauernden vor. Dieser Eingriff begründet eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Pressefreiheit tritt dahinter zurück. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Reporter einer Zeitung Fotografien einer privaten Trauerfeier anfertigen, da der Verstorbene unter tragischen Umständen zu Tode kam. Nachdem die Familie des Verstorbenen die Aufnahme von Fotos ablehnte, postierte sich der Reporter außerhalb des Friedhofsgeländes und fertigte Fotos an. Der von der Familie des Verstorbenen beauftragte Wachschutz forderte... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2012
- BVerwG 6 C 12.11 -
Fotografierverbot von Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos rechtswidrig
Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt zeitgeschichtliches Ereignis dar, das Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung rechtfertigt
Ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren, ist rechtswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall waren Beamte des Spezialeinsatzkommandos der Polizei beauftragt, den der gewerbsmäßigen Geldwäsche beschuldigten mutmaßlichen Sicherheitschef einer russischen Gruppierung organisierter Kriminalität aus der Untersuchungshaft bei einer Augenarztpraxis in der Schwäbisch Haller Fußgängerzone vorzuführen. Der Einsatz wurde von zwei Journalisten, darunter einem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ingolstadt, Urteil vom 03.02.2009
- 10 C 2700/08 -
Diskobesucher dürfen nicht ohne Einwilligung fotografiert werden
Wer ohne Einwilligung fotografiert wird, hat Anspruch auf Unterlassung
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das gilt auch für Besucher einer Diskothek. Der Eintritt in eine Diskothek beinhaltet per se kein Einverständnis in die Anfertigung und Veröffentlichung des eigenen Bildnisses, auch wenn in derartigen Lokalen heute üblicherweise entsprechende Fotografien gefertigt und zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt hervor, das auf Antrag eine einstweilige Verfügung erließ.
Der Verfügungskläger war während eines Disko-Besuchs in München fotografiert worden, ohne um Erlaubnis gebeten worden zu sein. Das Foto wurde in einem großen Internetportal mit dem Themenschwerpunkt "Nightlife" veröffentlicht. Die Portalbetreiberin verteidigte sich mit dem Argument, dass es mit der Einführung von Digitalkameras üblich geworden sei, dass in Diskotheken fotografiert... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2010
- VI ZR 190/08/ VI ZR 230/08 -
BGH: Wort- und Bildberichterstattung über Rosenball-Berichterstattung und über Charlotte Casiraghi rechtmäßig
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss auch damit rechnen, dass über ihn berichtet wird
Wer an Veranstaltungen teilnimmt, die ersichtlich wegen ihres Teilnehmerkreises auf großes Interesse jedenfalls eines Teils des Publikums stoßen und auch auf Außenwirkung angelegt sind, muss die öffentliche Erörterung seiner Teilnahme an der Veranstaltung ebenso dulden wie kommentierende und wertende Bemerkungen zu seiner Person, soweit sie an die Teilnahme an der Veranstaltung und an bereits bekannte Tatsachen aus der Sozialsphäre anknüpfen. Dies hat der Bundesgerichtsgerichtshof entschieden. Er hob das Verbot der Berichterstattung über Charlotte Casirraghi anlässlich des "Rosenballs" in Monaco auf. Die Zeitschrift "Bunte" hatte darüber geschrieben.
Die Klägerin ist die Tochter der Prinzessin Caroline von Hannover. Im März 2007 veröffentlichte die von der Beklagten, einem Verlag, herausgegebene Zeitschrift "Bunte" einen Artikel mit dem Titel: "Charlotte, die Party-Prinzessin" und dem Untertitel "Rosenball in Monaco - und der Star war Prinzessin Carolines Tochter: eine feurige Schönheit".Die Klägerin hat in zwei... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2010
- VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08 -
Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten
Informationsinteresse der Öffentlichkeit
Der Bundesgerichtshof hat es für zulässig erachtet, dass Spiegel Online im Internet ein Dossier mit Altmeldungen über den Mord an Walter Sedlmayr zum Abruf bereitgehalten hat, in denen der Name der Verurteilten genannt wurde und kontextbezogene Bilder der Verurteilten enthalten waren.
Die Kläger wurden im Jahr 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Jahr 2004 stellten sie Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, vor deren Zurückweisung sie sich an die Presse wandten. Im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. Die Beklagte betreibt das Internetportal www.spiegel.de. Dort... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2009
- VI ZR 261/07 -
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von Monaco ab
Casiraghis Privatsphäre nicht verletzt
Fernsehsender dürfen Promiente auch in Alltagssituationen zeigen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Fernsehbeitrag in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis steht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er wies die Klage eines Enkels des verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco ab. Der Fernsehbeitrag, der zwei Tage nach der Beerdigung des Fürsten gesendet worden war, beschäftigt sich auch mit der Person des Enkels und enthält Szenen aus dessen privaten Alltag und spekuliert darüber, welche Rolle der Enkel zukünftig spielen wird.
Der Kläger - Andrea Casiraghi - ist ein Enkel des verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco. Er nahm die Beklagte, die den Fernsehsender RTL betreibt, auf Unterlassung der erneuten Veröffentlichung diverser Passagen aus einem am 17. April 2005, zwei Tage nach der Beisetzung des Großvaters des Klägers, bundesweit ausgestrahlten Fernsehbeitrag in Anspruch. Dieser Beitrag beschäftigte sich... Lesen Sie mehr